Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
-
gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen,
-
weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zwei Wahlqualifikationen, die jeweils fünf Monate dauern und im Ausbildungsvertrag festgelegt werden, sowie
-
gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen sind:
-
Büroprozesse
-
Geschäftsprozesse
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen sind:
-
Auftragssteuerung und -koordination
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle
-
kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
-
Einkauf und Logistik
-
Marketing und Vertrieb
-
Personalwirtschaft
-
Assistenz und Sekretariat
-
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
-
Verwaltung und Recht
-
öffentliche Finanzwirtschaft
Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Ausbildungsbetrieb:
-
Stellung, Rechtsform und Organisationsstruktur,
-
Produkt- und Dienstleistungsangebot,
-
Berufsbildung,
-
arbeits-, sozial-, mitbestimmungsrechtliche und tarif- oder beamtenrechtliche Vorschriften,
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
-
Umweltschutz,
-
wirtschaftliches und nachhaltiges Denken und Handeln;
Arbeitsorganisation:
-
Arbeits- und Selbstorganisation, Organisationsmittel,
-
Arbeitsplatzergonomie,
-
Datenschutz und Datensicherheit,
-
qualitätsorientiertes Handeln in Prozessen;
Information, Kommunikation, Kooperation:
-
Informationsbeschaffung und Umgang mit Informationen,
-
Kommunikation,
-
Kooperation und Teamarbeit,
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben.