Uneingeschränkte Bereitschaft und gesundheitliche Eignung für den Regeleinsatz im Schichtdienst
Für das Polizeipräsidium Südhessen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Deshalb wurde die Behörde bereits zum wiederholten Mal mit dem Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen" ausgezeichnet. Teilzeitbeschäftigung ist im dienstlich vertretbaren Umfang möglich.
Menschen mit Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in der Bewerbung anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können ggf. berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Für die Bediensteten der hessischen Landesverwaltung wird bis zum Jahr 2027 wieder das "LandesTicket" zur Verfügung gestellt, mit dem die kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (teilweise auch in angrenzenden Städten, wie z. B. Mainz) möglich ist.
Bewerbungen sind unter Beifügung der üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben sowie entsprechende Nachweise zu den Profilanforderungen) bis zum 15. Juli 2026 online über das Karriereportal des Landes Hessen unter https://karriere.hessen.de möglich.
In begründeten Ausnahmefällen können Sie sich in Papierform unter Angabe des Aktenzeichens (V33 – 10 d 04 - Pforte) auf dem Postweg bis zum 15. Juli 2026 beim Polizeipräsidium Südhessen, Hauptsachgebiet V3, Klappacher Str. 145, 64285 Darmstadt, bewerben.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsgesetzes (HDSIG). Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Hierbei werden die Daten ggf. auch weiterverarbeitet, um eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Bewerberinnen und Bewerber nach § 13a HSOG durchzuführen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Art. 7 Abs. 3 S. 1 Datenschutz-Grundverordnung). Hinweise zur Datenverarbeitung beim Polizeipräsidium Südhessen finden Sie hier.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Blasko unter [email protected] zur Verfügung.
Polizeipräsidium Südhessen, V33 – 10 d 04 - Pforte
Im Auftrag
gez. Urnauer, Erste Polizeihauptkommissarin