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Vor Praktikumsbeginn wird mit der Praktikantin / dem Praktikanten ein Praktikumsvertrag ab-
geschlossen. Die Dauer eines Praktikums sollte mindestens drei Monate und höchstens
sechs Monate betragen; ein freiwilliges Praktikum darf drei Monate nicht überschreiten. Es
wird eine Praktikumsvergütung als „kleine Aufwandsentschädigung“ gewährt.
Bewerbungsmodalitäten:
Bewerbungen mit Lebenslauf, Studienbescheinigung und einem Nachweis über bisher er-
brachte Studienleistungen sind zu richten an:
Bundesamt für Justiz
Sachgebiet I 32
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
oder
[email protected] (möglichst 1 Anlage als PDF- Dateien mit max. 1 MB)
Aus der Bewerbung sollten sich die gewünschte Dauer des Praktikums, der Zeitraum, in dem
die Praktikantin/der Praktikant zur Verfügung steht sowie die bevorzugte Einsatzabteilung,
ergeben.
Sofern es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, fügen Sie bitte der Bewerbung eine entspre-
chende Bescheinigung der Hochschule bzw. einen Auszug aus der Studienordnung bei.
Ansprechpartner / weitere Informationen:
Bewerberinnen und Bewerber können sich bei Rückfragen an Frau Fuchs (Tel.: 0228-99
410-6694) wenden. Informationen über das Bundesamt für Justiz sind zudem im Internet un-
ter www.bundesjustizamt.de zugänglich.
- Referat I 3 - - 2320/2 - 1 - P1 825/2020 -