Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tragen maßgeblich zum Funktionieren des Rechtsstaates bei. Sie arbeiten juristisch auf höchstem Niveau und entscheiden Rechtsfragen rein objektiv. In diesen Berufen gibt es keinen Alltagstrott, denn jeder Fall ist anders – und jede Entscheidung zählt.
Richterinnen und Richter leiten Verhandlungen und entscheiden in gerichtlichen Verfahren. Ihre Unabhängigkeit wird durch die Verfassung garantiert. Das heißt, sie bilden sich ihr Urteil objektiv auf Basis der Faktenlage und sind nur an Recht und Gesetz gebunden. Abhängig von ihrem Aufgabengebiet vermitteln und entscheiden sie in Streitigkeiten zwischen Unternehmen oder Nachbarn oder einem Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, überprüfen Behördenhandeln oder verhandeln Strafprozesse.
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gestalten das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Sie leiten die Ermittlungen der Polizei, werten Beweise aus und entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Vor Gericht vertreten sie den staatlichen Strafanspruch und plädieren für ein gerechtes Urteil. Dabei geht es sowohl um die Verfolgung von Straftätern als auch um die Entlastung Unschuldiger.
Alle weitere Informationen zum Beruf und zum Bewerbungsverfahren finden sich unter Extern: seiamstaat.de.
Bei Gericht und Staatsanwaltschaft arbeitest du an den Schaltstellen der Gerechtigkeit. Du stellst sicher, dass unser Rechtssystem funktioniert. Als Richterin oder Richter schlichtest du Streit, fällst Urteile und sorgst für ein faires Miteinander – garantiert unabhängig von Mandanten oder wirtschaftlichen Interessen. Deine Entscheidungen als Staatsanwältin und Staatsanwalt wirken direkt in das Leben der Menschen hinein, mit deren Fällen du dich befasst. Vom ersten Tag an trägst du größtmögliche Verantwortung.
Sowohl die erste juristische Prüfung als auch die zweite juristische Staatsprüfung müssen in der Regel mit mindestens 8,0 Punkten abgeschlossen sein. Auch darunter kann eine Einstellung im Einzelfall möglich sein, wenn besondere Leistungen dies rechtfertigen, insbesondere wenn in der zweiten juristischen Staatsprüfung mindestens 7,5 Punkte erzielt wurden. Neben exzellentem Fachwissen und einem hohen Maß an sozialer Kompetenz sind Unabhängigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsstärke gefragt.
Bei Unterschreiten der Anforderungen kommt eine Einstellung als Volljurist in die Amtsanwaltslaufbahn in Betracht, wenn sowohl die erste juristische Prüfung als auch die zweite juristische Staatsprüfung in der Regel mit mindestens 7,0 Punkten abgeschlossen wurden. Bei guten Leistungen besteht die Perspektive eines Wechsels aus der Amtsanwaltslaufbahn in den höheren Justizdienst. Bei Fragen hilft Erster Staatsanwalt Dr. Matthias Adams (0711-33501-213, [email protected]) gerne weiter.
Für einen Einstieg als Richterin oder Staatsanwalt müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllt sein. Dazu gehört die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Altersgrenze gemäß § 48 Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg.