Ausgabe für die Regionen
Baden-Württemberg, Bayern, Mitte,
Nord und Nordrhein-Westfalen
Faktenblatt Vergütung STAND FEBRUAR 2026
Erzieher/in und
Heilerziehungspfleger/in (S8b)
im 1. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 3.578,87 € 42.946,44 €
SuE-Zulage 130,00 € 1.560,00 €
Wohnzulage 100,00 € 1.200,00 €
Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €
Jahressonderzahlung (86,00 %) 3.361,63 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 938,13 €
Gesamtvergütung 3.908,87 € 51.206,20 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 3.072,37 €
im 5. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 4.091,94 € 49.103,28 €
SuE-Zulage 130,00 € 1.560,00 €
Wohnzulage 100,00 € 1.200,00 €
Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €
Jahressonderzahlung (86,00 %) 3.802,87 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 1.061,27 €
Gesamtvergütung 4.421,94 € 57.927,42 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 3.475,64 €
ab dem 16. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 5.190,90 € 62.290,80 €
SuE-Zulage 130,00 € 1.560,00 €
Wohnzulage 100,00 € 1.200,00 €
Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €
Jahressonderzahlung (86,00 %) 4.747,97 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 1.325,02 €
Gesamtvergütung 5.520,90 € 72.323,79 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 4.339,43 €
Weitere Informationen zur KZVK:
http://www.kzvk.de/versicherte/betriebsrente/
Hinweise:
Da die Höhe der Zeitzuschläge monatlich variiert, werden sie hier
nicht berücksichtigt – die Gesamtvergütung kann entsprechend
höher sein.
- Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des
Deutschen Caritasverbandes (AVR): Hier sind die Regelungen
für die unterschiedlichen Berufsgruppen jeweils in „Anlagen“
beschrieben. Gehaltsklassen und Entwicklungsstufen sind in
Tabellen dargestellt (Tabellenentgelt).
** Zwei Prozent der in einer Einrichtung jährlich gezahlten
Monatsentgelte stehen für das Leistungsentgelt und die Sozial-
komponente zur Verfügung. Dienstgeber und Mitarbeitervertre-
tung können in einer Dienstvereinbarung regeln, wie das Geld
verwendet wird, z.B. die Sozialkomponente für Gesundheits-
vorsorge oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ohne
Dienstvereinbarung wird das Leistungsentgelt im Januar des
Folgejahres an die Beschäftigten ausbezahlt.
*** Neben der KZVK gibt es weitere Zusatzversorgungskassen
wie z.B. die Bayrische Versorgungskammer und in Baden-Würt-
temberg den KVBW. Zum Teil sind Eigenbeiträge der Beschäftig-
ten enthalten, z.B. bei der KZVK derzeit 0,40 Prozent.
Herausgegeben von der
Geschäftsstelle der Dienstgeberseite der AK Caritas
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