Ausgabe für die Regionen
Baden-Württemberg, Bayern, Mitte,
Nord und Nordrhein-Westfalen
Faktenblatt Vergütung STAND FEBRUAR 2026
Sozialarbeiter/in, Sozialpädagog/in
und Heilpädagog/in (S11b)
im 1. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 3.915,12 € 46.981,44 €
SuE-Zulage 180,00 € 2.160,00 €
Jahressonderzahlung (76,00 %) 3.112,29 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 982,83 €
Gesamtvergütung 4.095,12 € 53.236,56 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 3.194,19 €
im 5. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 4.368,13 € 52.417,56 €
SuE-Zulage 180,00 € 2.160,00 €
Jahressonderzahlung (76,00 %) 3.456,58 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 1.091,55 €
Gesamtvergütung 4.548,13 € 59.125,69 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 3.547,54 €
ab dem 16. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 5.440,57 € 65.286,84 €
SuE-Zulage 180,00 € 2.160,00 €
Jahressonderzahlung (76,00 %) 4.271,63 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 1.348,94 €
Gesamtvergütung 5.620,57 € 73.067,41 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 4.384,04 €
Weitere Informationen zur KZVK:
http://www.kzvk.de/versicherte/betriebsrente/
Hinweise:
Da die Höhe der Zeitzuschläge monatlich variiert, werden sie hier
nicht berücksichtigt – die Gesamtvergütung kann entsprechend
höher sein.
- Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des
Deutschen Caritasverbandes (AVR): Hier sind die Regelungen
für die unterschiedlichen Berufsgruppen jeweils in „Anlagen“
beschrieben. Gehaltsklassen und Entwicklungsstufen sind in
Tabellen dargestellt (Tabellenentgelt).
** Zwei Prozent der in einer Einrichtung jährlich gezahlten
Monatsentgelte stehen für das Leistungsentgelt und die Sozial-
komponente zur Verfügung. Dienstgeber und Mitarbeitervertre-
tung können in einer Dienstvereinbarung regeln, wie das Geld
verwendet wird, z.B. die Sozialkomponente für Gesundheits-
vorsorge oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ohne
Dienstvereinbarung wird das Leistungsentgelt im Januar des
Folgejahres an die Beschäftigten ausbezahlt.
*** Neben der KZVK gibt es weitere Zusatzversorgungskassen
wie z.B. die Bayrische Versorgungskammer und in Baden-Würt-
temberg den KVBW. Zum Teil sind Eigenbeiträge der Beschäftig-
ten enthalten, z.B. bei der KZVK derzeit 0,40 Prozent.
Herausgegeben von der
Geschäftsstelle der Dienstgeberseite der AK Caritas
Dreisamstraße 15
79098 Freiburg
Telefon +49 761 200792
[email protected]
www.caritas-dienstgeber.de
© shutterstock, Phovoir