Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist die größte Arbeitgeberin im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV).
In unseren Behörden arbeiten deutschlandweit engagierte Menschen für lebendige Wasserstraßen.
Wir verknüpfen Verkehrsmanagement, Ökologie und Ökonomie mit moderner Technik, um die vielfältigen Funktionen von Wasserstraßen und Schifffahrt für die Daseinsvorsorge und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Einklang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltig zu verbessern. Kommen Sie zu uns! Gestalten Sie unsere Aufgaben und Ziele aktiv mit!
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9a TVöD bewertet. Die Eingruppierung erfolgt je nach Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen.
In Abhängigkeit von der Bewerbendenlage kann eine übertarifliche Stufenzuordnung sowie eine zusätzliche befristete Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.500 Euro monatlich in Betracht kommen.
Im Hinblick auf Personalgewinnung und Personalentwicklung wird die Stufenzuordnung im Einzelfall geprüft.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39,00 Stunden pro Woche für Tarifbeschäftigte und 41,00 Stunden pro Woche für Beamtinnen / Beamte.
Für Beamtinnen und Beamte ist der Dienstposten aktuell noch nicht bewertet. Sofern eine Beamtin oder ein Beamter (m/w/d) nach dem Auswahlverfahren zum Zuge käme, wird diese Bewertung nachgeholt.
Für externe Beamtinnen und Beamte stehen keine Planstellen zur Verfügung, so dass nur Bewerbungen von Beamtinnen oder Beamten der WSV in Betracht kommen. Die konkreten Beförderungsmöglichkeiten sind von der jeweiligen aktuellen Planstellensituation abhängig.
Sonstiges:
- Jahressonderzahlung in Höhe von 90% des Monatsentgeltes
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Das Amt für Binnen-Verkehrstechnik unterstützt die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
- Flexible, moderne Arbeitszeitmodelle
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Verschiedene Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung
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Homeoffice, grundsätzlich bis zu 40% der individuellen Wochenarbeitszeit und zusätzlich 30 Tage mobiles Arbeiten im Jahr möglich
- Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den öffentlichen Dienst haben Tarifbeschäftigte den Anspruch auf die Pflichtversicherung. Sie entspricht einer Betriebsrente, die jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst zusätzlich zur gesetzlichen Rente erhält.
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Regulär 30 Tage Urlaub
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Umfangreiche Weiterbildungsangebote u.a. im Aus- und Fortbildungszentrum der WSV