Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung. Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https:// kultus.hessen.de.
Im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Bad Vilbel ist eine Stelle (Vollzeit) als Studiendirektorin/ Studiendirektor zu besetzen.
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Weiterhin sind die folgenden Aufgaben besonders gefordert:
o Leitung des Aufgabenfeldes II mit allen damit verbundenen organisatorischen, verwaltungstechnischen, pädagogischen und schulorganisatorischen Aufgaben.
o Sicherstellung der erlasskonformen Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Aufgabenfeld II einschließlich der bilingualen Abiturprüfungen (Englisch bilingual) sowie der Übernahme des Vorsitzes in Fachausschüssen.
o Qualitätssicherung, Weiterentwicklung und konzeptionelle Gestaltung neuer Prüfungsformate im Aufgabenfeld II sowie in den modernen Fremdsprachen.
o Strategische Weiterentwicklung und Koordination des englischsprachigen und bilingualen Profils der Schule, insbesondere der bilingualen Unterrichts- und Prüfungskonzepte (Englisch bilingual).
o Koordination und Weiterentwicklung besonderer fachbezogener Projekte und Veranstaltungen des Aufgabenfeldes II, insbesondere auch im Bereich englischsprachiger Bildungsangebote, sowie deren Einbindung in die schulische Profilbildung.
o Zuständigkeit im Schulleitungsteam für Schulentwicklungsprozesse im Bereich der Begabungsförderung und der Individualisierung des Unterrichts unter Berücksichtigung des bilingualen Schwerpunktes.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien
- Fakultas im Fach Englisch
- Multiperspektivischer Einsatz im Rahmen des Hessischen Landesabiturs
Fachliche und berufliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen werden
- Beratungskompetenz
- Innovationsfähigkeit und Initiative
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
- Zusammenarbeit
- Konfliktfähigkeit
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten öffentlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Land Hessen stehen und die Voraussetzungen für eine Beförderung zur Studiendirektorin/ zum Studiendirektor nach den aktuell geltenden beamtenrechtlichen Regelungen (bei Beschäftigten in entsprechender Anwendung) erfüllen. Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Im Falle einer Bewerbung auf dem Postweg können eingereichte Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt oder nach Voranmeldung im Staatlichen Schulamt abgeholt werden.