Erwartet wird die Bereitschaft zur interdisziplinä-
ren, fachbereichsinternen und -übergreifenden Ko-
operation, insbesondere im Rahmen des Zentrums
für Lehrerbildung.
Weiterhin ist die Übernahme von Aufgaben der aka-
demischen Selbstverwaltung bis zur Evaluierung
mit orientierendem Charakter möglich und wird da-
nach erwartet.
Ebenso gestaltet die Stelleninhaberin/der Stellein-
haber das Fach durch eigene Ideen und Akzente mit
und bringt aktiv Impulse ein.
Einstellungsvoraussetzungen:
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen des § 54
Hochschulgesetz (HochSchG) des Landes Rheinland-
Pfalz. Vorausgesetzt werden u.a. ein erfolgreich abge-
schlossenes Hochschulstudium in Erziehungswissen-
schaft, Pflegepädagogik, im Bereich der Pflege oder ei-
nem vergleichbaren Fach, pädagogische Eignung, die
gesondert nachzuweisen ist sowie besondere Befähi-
gung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch
eine qualifizierte Promotion nachgewiesen wird. Die
Dauer der wissenschaftlichen Tätigkeit nach der Promo-
tion soll sechs Jahre nicht übersteigen.
Auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahr-
nehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdi-
daktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll
nur berufen werden, wer eine mindestens dreijährige
Schulpraxis nachweist.
Erfahrung in der Drittmitteleinwerbung sowie bei der
Durchführung von Drittmittelprojekten ist von Vorteil.
Ein Forschungskonzept ist vorzulegen.
Es sind sowohl gute Deutschkenntnisse als auch gute
Englischkenntnisse erforderlich, da Lehrveranstaltun-
gen in beiden Sprachen angeboten werden.
Erwartet werden besondere didaktische Fähigkeiten
und Erfahrungen in der Lehre, die durch die Vorlage ei-
nes Lehrkonzepts darzustellen sind.
Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren werden für die
Dauer von sechs Jahren zu Beamtinnen/Beamten auf
Zeit ernannt. Im vierten Beschäftigungsjahr findet eine
Evaluierung mit orientierendem Charakter zum Leis-
tungsstand in Lehre und Forschung oder Kunst statt.
Nach Ablauf der sechsjährigen Beschäftigungszeit er-
folgt im Falle einer erfolgreichen Abschlussevaluierung
die dauerhafte Übertragung der Professur durch Über-
nahme auf eine Lebenszeitprofessur (W2), sofern die
Voraussetzungen des HochSchG des Landes Rheinland-
Pfalz (u. a. § 50 Abs. 5 S. 6 HochSchG) erfüllt sind und die
dienstrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Die Verfahren werden in der „Tenure-Satzung“ der Uni-
versität Koblenz geregelt.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Universität Koblenz
vertreten ein Konzept der intensiven Betreuung der Stu-
dierenden und erwarten deshalb eine hohe Präsenz der
Lehrenden an der Universität.
Die Universität Koblenz ist ein Ort der Vielfalt und be-
grüßt qualifizierte Bewerbungen von Menschen mit un-
terschiedlichen Hintergründen.
Frauen werden bei Einstellungen bei gleichwertiger Eig-
nung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt be-
rücksichtigt, soweit und solange eine Unterrepräsen-
tanz vorliegt. Dies gilt nicht, wenn in der Person eines
Bewerbers so schwerwiegende Gründe vorliegen, dass
sie auch unter Beachtung des Gebotes zur Gleichstel-
lung der Frauen überwiegen. Fragen zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf sowie Gleichstellung im Allgemei-
nen beantwortet die dezentrale Gleichstellungsbeauf-
tragte des Fachbereichs Prof. Dr. Wiebke Lohfeld (loh-
[email protected]).
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden
bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Prof. Dr. Sabine No-
ver, [email protected] gerne zur Verfügung.
Bewerberinnen/Bewerber senden ihre Unterlagen (Le-
benslauf mit wissenschaftlichem Werdegang, Zeug-
nisse, Forschungskonzept, Lehrkonzept etc.) bis zum
15.04.2026 unter Angabe der Kennziffer 013/2026 bitte
ausschließlich per E-Mail in einer PDF-Datei an bewer-
[email protected]
www.uni-ko.de/karriere