Die Klingerschule ist eine berufliche Schule mit dem größten beruflichen Gymnasium in Frankfurt am Main. Darüber hinaus werden Schülerinnen und Schüler in der Berufsschule (duales System) sowie in der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) beschult. In den verschiedenen Bildungsgängen spiegeln sich die beruflichen Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit und Soziales wider.
Kernaufgabe der ausgeschriebenen Funktionsstelle ist die Leitung des Beruflichen Gymnasiums an der Klingerschule. Die Aufgaben werden eigenverantwortlich in enger Abstimmung mit der Schulleitung wahrgenommen und umfassen insbesondere:
Schulentwicklung und Qualitätssicherung
- Gestaltung der Schulentwicklung im Beruflichen Gymnasium als Teil der gesamtschulischen Weiterentwicklung zeitgemäßer Unterrichts- und Lernkonzepte zur Förderung eigenständigen Lernens
- Gestaltung und Weiterentwicklung des Profils des Beruflichen Gymnasiums im Bereich Internationalisierung, insbesondere durch den Ausbau von Schulpartnerschaften, Erasmus+-Aktivitäten und fremdsprachlichen Angeboten
- Steuerung von Feedback- und Evaluationsprozessen für die Schulform des Beruflichen Gymnasiums
- Organisation und Durchführung pädagogischer Konferenzen sowie von Zeugnis- und Schulformkonferenzen für das Berufliche Gymnasium
Prüfungen und Abschlüsse
- Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Abiturprüfungen im Rahmen des Landesabiturs
- Umsetzung der Prüfungsplanung für das Landesabitur im Stundenplanprogramm Untis
- Sicherstellung der verordnungskonformen Zeugniserstellung für das Berufliche
Gymnasium
Unterrichtsorganisation und Schulverwaltung
- Erstellung der Unterrichtseinsatzplanung für das Berufliche Gymnasium in Abstimmung mit den anderen Abteilungen
- Kurswahl und Kursplanung mit der Software Kurswahl Online und dem Modul Kursplanung in Untis
- Mitarbeit bei der Stundenplanerstellung und im Vertretungsplanteam
- Pflege der Schüler- und Kursdaten im Schulverwaltungsprogramm LUSD für das Berufliche Gymnasium sowie Übermittlung relevanter Daten an das Schulportal
Kooperation und Repräsentation
- Zusammenarbeit und fachlicher Austausch mit abgebenden Schulen, anderen beruflichen Gymnasien sowie gymnasialen Oberstufen
- Zusammenarbeit mit Hochschulen und weiteren Partnern im Rahmen der Studien- und Berufsorientierung
- Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation des Beruflichen Gymnasiums bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen
- Mitwirkung bei der Zusammenarbeit mit Hochschulen und dem Studienseminar im Rahmen der Lehrkräfteausbildung und der Organisation von Schulpraktika
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an beruflichen Schulen in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung oder Gesundheit und Soziales
oder
Lehramt an Gymnasien mit zwei Fächern, die an der Klingerschule unterrichtet werden
- Mindestens drei Jahre nachgewiesene Tätigkeiten im unterrichtlichen Einsatz in der gymnasialen Oberstufe und in der Durchführung des Landesabiturs
- Bewährung als Beamtin / Beamter auf Lebenszeit oder mindestens dreijährige Dienstzeit in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis im Schuldienst
Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Nachgewiesene Unterrichtserfahrungen in beruflichen Schulformen
- Nachgewiesene Erfahrungen in der Mitgestaltung von Unterrichts- und Schulentwicklungsprozessen zur Förderung eigenständigen Lernens, insbesondere in Lernlandschaften oder Lernateliers
- Erfahrungen in der Wahrnehmung koordinierender Aufgaben bei der Organisation des Landesabiturs
- Sichere verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse, insbesondere der OAVO
- Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Hohe Zuverlässigkeit sowie ausgeprägte Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Hohe interkulturelle Kompetenz und Genderkompetenz
Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.
Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.
Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Aus-wahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).