Die LebenshilfeWerk Magdeburg gGmbH ist Träger
Anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM),
verschiedener Wohnstätten für Menschen mit Behinderung sowie Pflegediensten
in der Landeshauptstadt Magdeburg
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Fachkraft zur Arbeits und Berufsförderung (FAB) / Gruppenleiter (m/w/d)
für unsere Anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
Wir bieten Ihnen:
eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in freundlicher, innovativer
Arbeitsatmosphäre mit der Möglichkeit des fachlichen Austausches
- individuelle Förderung und vielfältige Weiterbildungsangebote
- eine Vergütung nach der Entgelttabelle des Paritätischen Tarifvertrages auf der
Grundlage der Vertraglichen Richtlinien Arbeitspraxis der LebenshilfeWerk
Magdeburg gGmbH
Wir erwarten von Ihnen:
- einen Abschluss als Facharbeiter, Geselle oder Meister mit einer mindestens
zweijährigen Berufserfahrung in Industrie oder Handwerk
- idealerweise verfügen Sie über eine sonderpädagogische ZusatzQualifikation
- Erfahrungen im Umgang mit behinderten erwachsenen Menschen, verbunden mit
einer positiven und wertschätzenden Einstellung gegenüber Menschen mit
Behinderung
- hohes persönliches Engagement und die Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit
und eigenverantwortlichem Handeln
Zu Ihren vorrangigen Aufgaben gehören:
- Stellen oder Fertigen von Vorrichtungen als Hilfen für die Arbeitsprozesse
Menschen mit schweren Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
im Rahmen einer Tagesstruktur, zu ermöglichen
- individuell angemessene Förderung und Begleitung der behinderten Menschen zur
Persönlichkeitsweiterentwicklung und Heranführung an Arbeitstätigkeiten sowie der
Eingliederungin die WfbM
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen an:
LebenshilfeWerk Magdeburg gGmbH
Geschäftsführerin
Frau Heike Woost
Sülzeanger 1
39128 Magdeburg
EMail: [email protected]
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen, unter Tel.: 0391 / 2553112, sehr gern zur Verfügung.
Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nur bei Vorliegen eines frankierten
Rücksendeumschlages.