Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) gehört zu den großen Universitäten in Deutschland. In der Wissenschaftsregion Rhein-Main entfaltet sie ihre Leistungsstärke, Innovationskraft und Dynamik. Als Volluniversität ermöglicht die JGU ein Fachgrenzen überschreitendes Lehren und Lernen und eröffnet großes Potenzial für international renommierte, interdisziplinäre Forschung. Fast all ihre Einrichtungen vereint die JGU auf einem innenstadtnahen Campus – ein Ort lebendiger akademischer Kultur für Forschende, Lehrende und Studierende aus allen Kontinenten.
- Eigene Lehre (im Umfang von 2 SWS) im Strafrecht und Strafprozessrecht
- Mitarbeit in der Forschung
- Betreuung studentischer Angelegenheiten
- Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung
- Durchführung von Workshops und Vorträgen
- Präsentation eigener Forschungsergebnisse auf Konferenzen und Tagungen
- Erstes Juristisches Staatsexamen oder die Befähigung zum Richteramt, jeweils mit überdurchschnittlichem Erfolg
- eine überdurchschnittliche Promotion im Strafrecht
- Befähigung zu wissenschaftlicher Tätigkeit, nachgewiesen durch die Promotion
- nach erfolgreich abgeschlossenem Hochschulstudium eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten
- Erfahrung in der Leitung von Arbeitsgemeinschaften im Strafrecht, vorzugsweise sowohl im Allgemeinen Teil als auch im Besonderen Teil
- wünschenswert sind Erfahrungen in der didaktischen Aufarbeitung strafrechtlicher Fallkonstellationen, etwa durch Veröffentlichungen in Ausbildungszeitschriften oder durch die Konzeption, Erstellung und Korrektur von Klausuren und Hausarbeiten
- Vertrautheit mit der Organisation von Arbeitsgemeinschaften, der Betreuung von Studierenden und den Abläufen des universitären Lehrbetriebs
- sehr gute Deutschkenntnisse (mind. C1) und gute Englischkenntnisse (mind. B1)
- Die Tätigkeit setzt eine regelmäßige Präsenz am Fachbereich sowie die Bereitschaft zur Einbindung in die organisatorischen Abläufe des Lehrbetriebs voraus. Die Arbeitsgemeinschaften finden in Präsenz statt.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die in § 57 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz geforderten Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.
Die Stellen werden nach EG 13 TV-L vergütet und sind zum 01.10.2026 bzw. 01.11.2026 unbefristet zu besetzen.
Wir sind ein Ort der Vielfalt und begrüßen qualifizierte Bewerbungen von Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen.
Wir sind bestrebt, den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen, und haben daher ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Menschen mit Schwerbehinderung und die ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellten Menschen mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sie sehen in diesen vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben eine persönliche Herausforderung? Dann bewerben Sie sich jetzt bis zum 02.08.2026 über unseren Button „Jetzt bewerben“ mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen [Anschreiben, Lebenslauf, relevante (Arbeits-)Zeugnisse (ggf. mit deutscher Anerkennung)] .
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten.