Der Verein Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung – Stadt und Landkreis Hof e. V. sucht zur
Unterstützung der Frühförderung und Frühberatung ab sofort eine/n
Logopäd*in
in Teilzeit (mind. 30 Stunden/Woche).
Kleine Kinder – Große
Schritte.
Wir fördern und beraten.
Dafür brauchen wir dich!
Du bist auf der Suche nach einer
vielseitigen und kreativen Tätigkeit
in einem sympathischen Team?
Dann freuen wir uns auf deine
Bewerbung an:
Lebenshilfe für Menschen mit
Behinderung –
Stadt und Landkreis Hof e. V.
Am Lindenbühl 10
95032 Hof
oder per Mail unter:
[email protected]
Für Fragen stehen wir gerne zur
Verfügung unter:
09281/540040
Deine Ansprechpartnerin:
Beate Hahn Stephan
Weitere Informationen
über unsere Arbeit:
www.lebenshilfe-hof.de
Deine Hauptaufgaben:
• Behandlung aller kindlichen Störungsbilder: phonet.-phonolog.
Störungen, Dysgrammatismus, myofunktionelle Störungen,
Dysphagie, Fütterstörungen, fehlender Lautspracherwerb
(Aufbau der Kommunikation mittels unterstützter
Kommunikation, SSES bei Mehrsprachigkeit, Elternarbeit
- Systemisches Arbeiten unter Einbezug der Lebenswelt des Kindes
(Kinderarzt, Krippe, Kita)
- Zusammenarbeit mit pädagogischen Fallmanagern, Verwaltung
und Leitung
Das bringst du mit:
• eine abgeschlossene Ausbildung als Logopäd*in
- fachliches Know-how
- ein hohes Maß ein Einfühlungsvermögen und Feingefühl
- eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise
- Bereitschaft zu kreativen und flexiblen Therapieangeboten für
Kinder
- Teamfähigkeit
- Freude an der Arbeit mit Kindern
Das bieten wir:
• ein vielseitiges und kreatives Aufgabengebiet
- 14-tägig Teambesprechung für interdisziplinären fachlichen
Austausch auf Augenhöhe mit Pädagogik, Psychologie, Logopädie
und Ergotherapie (viel Lern- und Entwicklungspotential)
- Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonisches
Werkes Bayern (AVR-Bayern)
- Jahressonderzahlung, Betriebliche Altersvorsorge,
Beihilfeversicherung, VWL, Dienstradleasing, uvm.
Wir setzen eine positive Einstellung zur Lebenshilfe und das Mittragen des diakonischen Auftrags voraus.
Es gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes (AVR).
1.3.25