Die Beschaffungstätigkeit der Öffentlichen Hand ist Gegenstand eines eigenen Rechtsgebiets: EU-Richtlinien, das GWB, diverse Vergabeverordnungen und besondere Vertragsbedingungen (z.B. EVB-IT und BVB) stecken den Rahmen ab, in dem sich die Öffentliche Hand in Vergabeverfahren bewegen muß. Zahlreiche formelle Vorgaben und Ausschlußfristen führen sowohl bei Beschaffern als auch bei Anbietern zu Unsicherheiten, die – insbesondere bei laufenden Verfahren – schnell und praxisnah geklärt werden müssen.
Wir beraten umfassend und praxisorientiert in Vergabeverfahren insbesondere mit IT-Bezug. Wir kennen beide Seiten, da wir große und mittelständische Unternehmen als Bieter, aber auch die Öffentliche Hand als Beschaffer in vergaberechtlichen Fragen beraten. Unsere Beratung umfasst dabei nicht nur die streitige Auseinandersetzung in Rügen und Nachprüfungsverfahren, sondern auch „begleitende“ Beratung. So unterstützen wir Bieter bei der Erstellung vergaberechtskonformer Angebote und Beschaffer bei der Erstellung der Vergabeunterlagen, der Wahl und Begründung der Verfahrensart, der Erstellung passender Vertragsbedingungen sowie der gesamten Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Erstellung der erforderlichen Dokumentation und Vermerke.
Für öffentliche Auftraggeber, die über keine eigene Vergabestelle mit der für die Durchführung eines Vergabeverfahrens erforderlichen Organisation (z.B. e-Vergabeplattform) verfügen oder spezielle Vergaben nicht selbst organisatorisch durchführen wollen, übernehmen wir auch die gesamte organisatorische Abwicklung und Dokumentation des Vergabeverfahrens als organisatorische Vergabestelle von der Auftragsbekanntmachung bis zur Vergabebekanntmachung und Statistikmeldung.