Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass "Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst (Einstellungserlass)" in der jeweils geltenden Fassung.
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber hat folgende Aufgaben der o.g. Stelle wahrzunehmen:
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Unterricht in der Grundstufe
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Eigenverantwortliche Übernahme von Unterrichts- und Erziehungsaufgaben
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Planung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts nach den Richtlinien der Förderschwerpunkte geistige Entwicklung/körperlich-motorische Entwicklung
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Körpernahe Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen
Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
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Bachelor der Studienrichtungen /Studiengänge Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik oder Pädagogik
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Diplom (FH) Sozialarbeiterin/Diplom Sozialarbeiter und/oder
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Diplom (FH) Sozialpädagogin/Diplom Sozialpädagoge
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:
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Kenntnisse in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit geistigen und körperlich-motorischen Beeinträchtigungen
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Kenntnisse im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit herausfordernden Verhaltensweisen im autistischen Spektrum
- Kompetenzen im Bereich der "Unterstützten Kommunikation"
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Genderkompetenz, die sich u.a. in einem gendersensiblen Unterricht auswirkt.
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch Qualifikationsnachweise (Zeugnisse), entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.