Hinweis:
Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 01.03.2020 müssen Personen, die
nach dem 31.12.1970 geboren und in Kindertagesstätten tätig sind, gemäß § 20 Abs. 8
des Infektionsschutzgesetzes entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen
Masern oder eine Immunität gegen Masern aufweisen.
Ein entsprechender Nachweis ist daher altersabhängig zu erbringen.
Der Beschäftigungsumfang beträgt 53,85 %.
Bei gleichwertiger Qualifikation und entsprechender Eignung werden Frauen sowie
schwerbehinderte Menschen, in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind,
bevorzugt berücksichtigt.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie uns bitte Ihre
Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf) bis zum 27. Juli 2026 per E-Mail
an [email protected] oder postalisch an:
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
- Fachbereich 1.3/Personal -
Am Markt 11
54329 Konz
Hinweis zu Bewerbungen per E-Mail:
Bei Bewerbungen per E-Mail sind alle Anlagen in einer PDF-Datei zusammenzufassen!
Wir bitten dies unbedingt zu beachten.
Sonstige Dateiformate werden nicht akzeptiert!
Für weitere Auskünfte zur Einrichtung und Rückfragen zum Stellenangebot steht Ihnen
der Leiter der Kindertagesstätte, Herr Bastian Fett, unter der Telefon-Nr. 06501-7180
gerne zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz bei Bewerbungen finden Sie unter
www.konz.de/stellenangebote.
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