Die allgemeinen Erwartungen an die Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017, dem Erlass zur Veröffentlichung von Stellenausschreibungen vom 15.12.2021 sowie dem Geschäftsverteilungsplan der Schule.
Ihre Aufgaben:
Die Aufgaben beziehen sich laut Geschäftsverteilungsplan der Schulze-Delitzsch-Schule Wiesbaden auf die Koordination der Fachschule mit dem Schwerpunkt Wirtschaft und der Teilzeitberufsschule (Bank- und Versicherungskaufleute, Verwaltungsfachangestellte).
- Organisation des Unterrichts der Abteilung zugeordneten Bereiche.
-
Kooperation mit den zuständigen Kammern und Schulen.
-
Federführung bei der Ausgestaltung der pädagogischen Digitalisierung der Schule.
-
Organisation, Koordination und Entwicklung im Bereich der Medienbildung.
- Organisation der Einschulung in den der Abteilung zugeordneten Bereichen.
-
Planung und Organisation des Unterrichtseinsatzes.
-
Mitwirkung bei der Betreuung neuer Kolleginnen und Kollegen sowie von LiVs und deren Mentorinnen und Mentoren.
-
Begleitung bei der Umsetzung neuer Lehrpläne und Prüfungsverordnungen.
-
Vorbereitung und Organisation der Prüfungen in den der Abteilung zugeordneten Bereichen.
- Vorbereitung und Organisation der Zusatzprüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in der Fachschule für Wirtschaft.
-
Information, Unterstützung und Beratung der Lehrkräfte der Abteilung im Rahmen der pädagogischen Weiterentwicklung und Sicherung der Unterrichtsqualität
-
Mitwirkung bei der Stundenplangestaltung und Vertretungsregelung mit der an der Schule genutzten Stundenplansoftware.
-
Mitwirkung bei der Dokumentation der Unterrichtsverteilung in der LUSD.
-
Mitwirkung bei der Zeugniserstellung mit der LUSD.
-
Aktive Mitarbeit im Rahmen der Schulentwicklung und des Qualitätsmanagements, einschließlich der Unterstützung der schulinternen Evaluationsprozesse
-
Übernahme von Personalverantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung in Abstimmung mit der Schulleitung sowie Mitwirkung bei der Personal-entwicklungs- sowie Fortbildungsplanung und Durchführung von Mitarbeitergesprächen
-
Information, Unterstützung und Beratung der Lehrkräfte der Abteilung im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Schulform
-
Repräsentation der Schule einschließlich Pflege der Kontakte zu den Ausbildungsbetrieben sowie außerschulischen Partnern zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in Absprache mit der Schulleiterin
-
Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung pädagogischer Digitalisierung
Bemerkung: Der übertragene Aufgabenbereich kann aufgrund schulinterner Entwicklungen bei Bedarf neu beschrieben werden.
Für die Besetzung werden zwingend vorausgesetzt:
-
Lehramt an Beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung "Wirtschaft und Verwaltung”
- Unbefristetes Tarifbeschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit mindestens dreijähriger Unterrichtstätigkeit in unterschiedlichen Schulformen einer beruflichen Schule, auch in der Fachtheorie der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen weitgehend erfüllt werden:
- Mindestens dreijährige Leitungstätigkeit, nachgewiesen in der Wahrnehmung von schulischen Aufgaben
-
Für die Abteilungsleitung notwendige Schulverwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse
-
Genderkompetenz
-
Planungs- und Organisationsfähigkeit
-
Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
-
Belastbarkeit
-
Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
-
Konfliktfähigkeit
-
Nachgewiesene Tätigkeiten im Prüfungswesen an Beruflichen Schulen
-
Fähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben und außerschulischen Partnern
-
Fähigkeit zur Mitarbeit an Schulentwicklungsvorhaben
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt oder bei der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen für Gespräche die folgenden Personen zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
-
Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
-
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
-
ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Eingangsbestätigungen werden automatisiert versandt.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.