Die Befristung erfolgt mit sachlichem Grund gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz.
GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI - Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns, wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Bei gleicher Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes vorrangig berücksichtigt.
Menschen mit Behinderungen werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) und der Bundespolizei-Inklusionsvereinbarung (BIV) bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Arbeitsplatz ist für eine Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich geeignet.
Sicherheit kennt keine Unterschiede - Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft.
Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir eine Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter
www.kmk.org/zab