- Übernahme von Reisekosten, Trennungsgeld bzw. Umzugskostenvergütung
- Anspruch auf Beihilfe für Krankheitskosten
- nach der Ausbildung und nach erfolgreich absolvierter Probezeit von drei Jahren ein
Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und damit einen sicheren Arbeitsplatz mit einer
Besoldung nach Besoldungsgruppe A8,
- einen vielseitigen Beruf mit zusätzlichen Qualifizierungsmöglichkeiten,
- die Gelegenheit mit einem frischen Team die neu gebaute
Abschiebungssicherungseinrichtung gemeinsam in Betrieb zu nehmen.
Das bringen Sie mit:
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß
§ 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Beamtenstatusgesetz (Deutsche oder Deutscher im Sinne des
Grundgesetzes oder Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die
Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von
Berufsqualifikationen eingeräumt haben; Eintreten für die freiheitlich demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes),
Hinweis: Falls Sie über keine der zuvor genannten Staatsangehörigkeiten verfügen, aber
eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland (unbefristeter Aufenthaltstitel) besitzen,
kann durch das zuständige Ministerium im Rahmen eines Pilotprojekts eine Ausnahme
von dem Erfordernis einer Staatsangehörigkeit i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1
Beamtenstatusgesetz gemacht werden.
- Sie sind zum Tag der Einstellung mindestens 18 Jahre alt und nicht älter als 37 Jahre,
- Sie verfügen über einen Realschulabschluss. Alternativ verfügen Sie über einen
Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene, für den Justizvollzug förderliche
Berufsausbildung oder können einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
nachweisen,
- Sie sind gerichtlich nicht bestraft oder gelten als gerichtlich nicht bestraft, leben in
geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen und erscheinen nach Ihrer
Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet,
- Sie besitzen die erforderliche gesundheitliche Eignung für die Laufbahn,
- Sie haben erfolgreich an unserem Eignungsauswahlverfahren teilgenommen
- Sie verfügen über Durchsetzungsvermögen und Flexibilität und haben Freude an der
Arbeit mit Menschen,
- Sie sind bereit, sich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu engagieren und
Verantwortung zu übernehmen.
In der Ausbildung erwartet Sie:
Im Rahmen einer zweijährigen Ausbildung werden Sie auf Ihre künftigen Aufgaben als
Justizvollzugsbeamtin bzw. Justizvollzugsbeamter intensiv vorbereitet.
Der fachtheoretische Teil der Ausbildung findet im Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes
Sachsen-Anhalt, Außenstelle Thale statt. Hier werden Sie unter anderem in Kriminologie,
Strafrecht, Verwaltungs- und Vollzugsrecht, Psychologie und Pädagogik unterrichtet.
Selbstverteidigung, Konfliktbewältigung und Sport sind feste Bestandteile des Unterrichts.
Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in den Justizvollzugseinrichtungen im Land Sachsen-
Anhalt und nach Inbetriebnahme in der Abschiebungssicherungseinrichtung des Landes
Sachsen-Anhalt.