Mit dem Berufsabschluss als Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in kannst du in einer Kindertageseinrichtung, einer Offenen Ganztagsschule, in Privathaushalten oder in einem Kinderheim, einem Ferienheim oder auch in einem Kinderkrankenhaus tätig werden.
Da du neben dem Berufsabschluss auch den mittleren Schulabschluss mit Q-Vermerk erwerben kannst, steht dir der Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik (mit Abschluss Erzieher*in) oder der Besuch des Beruflichen Gymnasiums (Abitur mit Abschluss Erzieher*in) als Anschlussoption offen.