Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen vom 2. März 2026 (ABI. 3/26, S. 88 ff.).
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll die Aufgaben der Leiterin/des Leiters der Förderstufe der Ricarda-Huch-Schule selbstständig und eigenverantwortlich auf Grundlage des aktuellen Geschäftsverteilungsplans wahrnehmen. Dazu gehören:
- Organisation, Weiterentwicklung und selbständige sowie eigenverantwortliche Leitung des Förderstufenbereiches;
- Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die Förderstufe, Bildung der 5. Klassen in Bezug auf Profile, Lehrkräfte und Klassenzusammensetzung;
- Vorbereitung und Leitung von Jahrgangs-, Förderstufen- und Einstufungs- sowie Zeugniskonferenzen;
- Beratung der Lehrkräfte in den Jahrgangsstufen 5 und 6, Mitwirkung bei anlassbezogenen Mitarbeitergesprächen;
- Beratung bei der Durchführung von pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen;
- Überwachung der Schulpflicht;
- Erstellung und Pflege der Klassen- und Kurslisten in der LUSD, Untis und SPH in der Förderstufe;
- Mitwirkung bei der Organisation von Schülerwettbewerben, Projektwochen, Lernstandserhebungen etc.;
- Anlaufstelle für Konfliktregelungen für Eltern und Schüler;
- Koordination der individuellen Lernbetreuung in Zusammenarbeit mit BFZ bzw. Ganztagskoordination;
- Wahrnehmung von Ferien- und Nachmittagsdiensten;
- Bereitschaft zur umfassenden Präsenz in der Schule, um die anfallenden Organisationsaufgaben im Bereich der Förderstufe zeitnah und effektiv zu erfüllen.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt oder bei der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können.
Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige Schulleiterin/Ihr derzeit zuständiger Schulleiter,
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin/Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent,
- die schulfachliche Dezernentin/der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle,
- die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle,
- die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle.