Sie besitzen die uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit, darunter zählen insbesondere das Arbeiten in Zwangshaltungen und Arbeiten über Kopf, Arbeiten in Verbindung mit Heben/Tragen von Gewichten oft bis zu 10 kg, kurzzeitig auch bis 30 kg sowie der Umgang mit Gefahrenstoffen und Chemikalien (u.a. Farbe, Farbhilfsstoffe, Lösemittel).
Bei dem genannten geplanten Einstellungsdatum bzw. dem genannten Datum zum „Beginn der Tätigkeit“ handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des §12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.