Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Als öffentlicher Arbeitgeber ist dem Landesbetrieb Inklusion und Integration ein wichtiges Anliegen. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Hinweis: Bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung kann zusätzlich eine übertarifliche Fachkräftezulage bis zu 1.000 Euro brutto monatlich für 5 Jahre, einmalig verlängerbar für weitere 5 Jahre gewährt werden.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen in Verfahren nicht berücksichtigen können.
Bewerbungen unter der Kennung 5727 werden bis 31.12.2026 erbeten.