Aus- und Weiterbildung
Abgeschlossene Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger mit staatlicher Anerkennung
Berufserfahrung
Möglichst Erfahrung in der ambulanten Pflege
Spezielle Anforderungen
Einfühlungsvermögen in die Lebenssituation alter Menschen, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Teamfähigkeit, selbständiges Arbeiten, Verantwortungsbewusstsein, Umsicht und Weitsicht, körperliche und seelische Stabilität
Aufgaben
Bei der Wahrnehmung der Aufgaben befolgt die Altenpflegerin / der Altenpfleger alle für sie / ihn relevanten rechtlichen Bestimmungen: Mutterschutz, arbeitsrechtliche Bestimmungen, Medizingeräteverordnung, Vorschriften der Berufsgenossenschaft (Unfallverhütung, Hygiene) Schweigepflicht, Datenschutz.
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber hat nach Anweisung ihrer / seiner direkten Vorgesetzten weitere Aufgaben zu erfüllen, die ihr / ihm auf Grund ihrer / seiner Kenntnisse und Fähigkeiten aus betrieblichen Notwendigkeiten (vorübergehend) übertragen werden.
Planung, Organisation, Ausführung und Kontrolle der Pflege, Beratung, Anleitung und Begleitung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen in Zusammenarbeit mit der Pflegedienstleitung