Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle ausgeschrieben ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetauftritten. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter ist zuständig für die selbstständige und eigenverantwortliche
- Weiterentwicklung der Schule im Bereich MINT,
- Steuerung und Reformierung des Qualitätsmanagements im Rahmen der Vorgaben einer Selbstständigen Beruflichen Schule,
- Aufstellung und Koordination der Stunden-, Block-, Raum- und Vertretungspläne in enger Abstimmung mit den Abteilungsleitungen,
- korrekte Berechnung der individuellen Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte und die Erfassung von Mehrarbeit,
- Verwaltung der schuleigenen Budgets (Schulträgerbudget, Großes Schulbudget) sowie
- die Koordination aller Aufgaben und Entscheidungsprozesse rund um Ausstattung, Gestaltung und Nutzung des Schulgebäudes und der Sportstätten.
- Vernetzung mit schulischen und außerschulischen Bildungspartnern und Institutionen der Region zur Profilbildung der Karl Kübel Schule als Berufliches Schulzentrum.
Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Beruflichen Schulen oder Lehramt an Gymnasien
- Mindestens ein Unterrichtsfach aus dem MINT-Bereich
- Mindestens 5-jährige Unterrichtstätigkeit an einer Beruflichen Schule
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Kenntnisse und Tätigkeiten in der Entwicklung, Steuerung und Umsetzung einer MINT-Strategie an einer Beruflichen Schule
- Kenntnisse und Tätigkeiten in SBS-Prozessen im Bereich der Schulentwicklung und des großen Schulbudgets
- Kenntnisse und Tätigkeiten im Qualitätsmanagement einer SBS sowie hohe Qualitätsorientierung in schulischen Prozessen
- Kenntnisse und Tätigkeiten in der Vernetzung, der Außendarstellung und der Profilbildung einer Beruflichen Schule
- Hohe Affinität zur Entwicklung, Steuerung und Umsetzung von digitalen Verwaltungsprozessen
- Ausgeprägte Planungs-, Handlungs- und Organisationskompetenz; Fähigkeit zu zielführendem, planvollem und ergebnisorientiertem Arbeiten
- Ausgeprägte Selbstkompetenz, insbesondere hohe Zuverlässigkeit, hohes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein sowie eine hohe Belastbarkeit
- Fähigkeit zur Wahrnehmung der Leitungsaufgaben unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz, Offenheit und Partizipation, insbesondere Fähigkeit zur systematischen Stärkung von Kooperation und Eigenverantwortung der einzelnen Lehrkräfte und
Fachteams
- Hohe Kommunikations- und Beratungskompetenz sowie Integrations- und Innovationsfähigkeit
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen, welche die Erfüllung der zuvor genannten Aufgaben unterstützen
- Genderkompetenz, die sich u. a. in gendersensiblem Unterricht auswirkt
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z.B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Landesticket Hessen
Wichtige Anmerkungen:
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung,
Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I
Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
o Ihre derzeit zuständige Schulleiterin / Ihr derzeit zuständiger Schulleiter
o Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
o Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereichs für die zu besetzende Stelle
o Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
Allgemeine Anmerkungen:
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen und sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen. Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als eingescannte Dokumente möglichst im PDF-Format hoch.
Bei einer elektronischen Bewerbung entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022, S. 2) entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.