Unterstützung der Schulleitung und der unterrichtenden Lehrkräfte bei der Koordination und der Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität der Berufsausbildung Automobilkauffrau / Automobilkaufmann sowie Unterstützung der Schulleitung bei der Koordinierung und Weiterentwicklung der Arbeit des schulischen Krisenteams.
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
Automobilkauffrau /-mann:
Unterstützung der Schulleitung bei
- der pädagogischen und unterrichtsbezogenen Organisation sowie der Weiterentwicklung der Schulformen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften und der gesellschaftlichen Anforderungen
- der Weiterentwicklung schulinterner Curricula in Abhängigkeit von den geltenden Lehrplänen sowie aktuellen und regionalen Ansprüchen
- der Förderung von Lernortkooperationen und außerschulischen Unterrichtsprojekten
- dem Aufbau und der Pflege von Teamstrukturen
- der Erstellung von standardisierten Informationsmaterialien, Checklisten und Formularen für Lehrkräfte, Auszubildende
- der Organisation- und Koordination von Fortbildungsveranstaltungen
- der Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms
- der Verwendung von Qualitätsinstrumenten sowie bei der regelmäßigen Evaluierung
Schulisches Krisenteam:
Unterstützung der Schulleitung bei
- der konkreten Organisation sowie der Weiterentwicklung der Arbeit des schulischen Krisenteams
- Sichtung der aktuellen rechtlichen Vorgaben und der schulischen Anforderungen zur Arbeit von Krisenteams
- der Organisation- und Koordination von Fortbildungsveranstaltungen
- der Verwendung von Qualitätsinstrumenten sowie bei der regelmäßigen Evaluierung bestehender Prozesse
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Inhalt und Schwerpunkt der Aufgaben in Abhängigkeit von der Schulsituation und der Schulentwicklung grundsätzlich verändert werden können.
Die allgemeinen Erwartungen an die Bewerberin/den Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an beruflichen Schulen, Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
statusamtsbezogene Kompetenzen und Qualifikationen:
- Schule mitgestalten und entwickeln, insbesondere
- Mitarbeit bei der Umsetzung schulischer Vorhaben und Projekte
- Selbstkompetenz, insbesondere
- Innovationsfähigkeit und Initiative
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
- Soziale Kompetenz, insbesondere
- Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
dienstpostenbezogene Kompetenzen und Qualifikationen:
- Kenntnisse in der Beschulung des Ausbildungsberufes Automobilkaufmann/-frau
- Kenntnisse in der Entwicklung und Umsetzung schulischer Krisenpläne
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige Schulleiterin/Ihr derzeit zuständiger Schulleiter;
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin/Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent;
- die schulfachliche Dezernentin/der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle;
- die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Fulda;
- die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Fulda.