Als Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes, fallen in Deinen Tätigkeitsbereich unter anderem folgende Aufgaben:
- Das Anleiten und fachliche Führen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit am Standort
- Zudem bist Du für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zuständig
- Auch die Beratung v. a. der Geschäftsleitungen und der Führungskräfte in Fragen der Arbeitssicherheit unterliegt Deiner Verantwortung
- Darüber hinaus fallen die Auswertung und Information über sicherheitsrelevante Vorschriften sowie die Ausarbeitung von Konzepten und deren Umsetzung in Deinen Tätigkeitsbereich
Als Brandschutzbeauftragter nach VdS Leitfaden 3111 übernimmst Du folgende Aufgaben:
- Die Auswertung und Information über brandschutzrelevante Vorschriften sowie die Ausarbeitung von Konzepten und deren Umsetzung
- Die Beratung v.a. der Geschäftsleitungen und der Führungskräfte in Fragen des Brandschutzes
Zudem bist Du als stellvertretender Immissionsschutz- sowie Gewässerschutzbeauftragter (§ 55 Abs. 1 BImSchG sowie § 64 WHG) tätig