Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten öffentlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Land Hessen/ einem anderen Bundesland stehen und die Voraussetzungen für eine Beförderung zur Studiendirektorin/ zum Studiendirektor nach den aktuell geltenden beamtenrechtlichen Regelungen (bei Beschäftigten in entsprechender Anwendung) erfüllen. Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Im Falle einer Bewerbung auf dem Postweg können eingereichte Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt oder nach Voranmeldung im Staatlichen Schulamt abgeholt werden.