Je nach Einsatzbereich:
Pflegefachkraft mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenschwester/Krankenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger (m/w/d):
Pflegekraft mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelfer, Arzthelfer oder medizinischer Fachangestellter (m/w/d)
Pflegehilfskraft mit Erfahrung im Bereich der pflegerischen Versorgung von älteren und pflegebedürftigen Menschen
Wünschenswert ist die Zusatzqualifikation für die Erbringung von LG1 und LG2 – Leistungen (m/w/d)