DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WALD-MICHELBACH
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Die Gemeinde Wald-Michelbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Erzieher/in (m/w/d)
für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Voll- oder Teilzeit in der Heinrich-Schlerf-Kita.
Insgesamt verfügt die Gemeinde Wald-Michelbach aktuell über sechs kommunale Einrichtungen mit
zwei Kindertagesstätten in der Kerngemeinde sowie drei Kindergärten in den Ortsteilen Affolterbach,
Aschbach und Siedelsbrunn und ein Naturkindergarten. Weiterhin gibt es in unserer Gemeinde noch
zwei konfessionelle Kindergärten in der Kerngemeinde sowie im Ortsteil Schönmattenwag.
Weitere Informationen zur Gemeinde Wald-Michelbach finden Sie im Internet unter www.wald-michel-
bach.de.
Stellenprofil:
Die Tätigkeiten in unseren Kindergärten erfordern freundliche und zuvorkommende Umgangsformen
und die Fähigkeit, sich mit den Einrichtungen und Angeboten unserer Gemeinde zu identifizieren.
Die Arbeitszeit wird mit der Einrichtungsleitung abgestimmt und können auch Nachmittage beinhalten.
Was erwarten wir?
- eine abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkann-
ten Erzieher
- ein positives Leitbild in der Betreuung von Kindern
- Teamfähigkeit, Hilfsbereitschaft und Belastbarkeit
- Erfahrungen mit Beobachtungen und der Dokumentation
- die Fähigkeit, pädagogisches Handeln zu reflektieren
- hohes Verantwortungsbewusstsein und persönliches Engagement
- Erfahrungen in der Arbeit mit Portfolio
- gute Zusammenarbeit mit Eltern, Träger und Kollegen
- Einsatz- und Kontaktfreudigkeit sowie Flexibilität
- die Bereitschaft zur Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der Dienstzeiten (z.B. Eltern-
abende, Kindergartenfeste, etc.)
Was bieten wir Ihnen?
- Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teil- oder Vollzeit
- eine Bezahlung bzw. Vergütung nach den Vorgaben des TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst
- einen angenehmen Arbeitsplatz in einem motivierten und harmonierenden Team in einem un-
serer bestehenden Kindergärten
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- die Teilnahme an der betrieblichen Altersversorgung (Anmeldung bei der Zusatzversorgungs-
kasse der Gemeinden und Gemeindeverbände)