Sie übernehmen aus der Perspektive der Öffentlichen Verwaltung die Verantwortung für das Förderwesen im Bereich von Integrationsprojekten in Bayern.
Unser Sachgebiet ist unter anderem zuständig für die Abwicklung von Förderverfahren in verschiedenen Bereichen. Hierzu zählt insbesondere die Durchführung von Förderverfahren nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR).
Ihre Aufgaben sind hierbei folgende:
- Umsetzung der Förderrichtlinien im Bereich der BIR
- Beratung der Träger (Landkreise und kreisfreie Städte sowie der Wohlfahrtsverbände)
- Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie Verwendungsnachweisprüfung
o Bearbeitung von Anträgen. Hierzu zählt: Prüfung der Förderfähigkeit und Prüfung der Personal- und Sachkosten
o Anforderung und Verteilung der Haushaltsmittel in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
o Erlass der Zuwendungsbescheide