IT-Koordination und strategische digitale Schulentwicklung
- Koordination und Weiterentwicklung der schulischen IT-Strukturen in enger Zusammenarbeit mit Schulleitung, Schulträger, Staatlichem Schulamt, Medienzentrum sowie externen Dienstleistern
- Unterstützung der Schulleitung bei der Umsetzung landes- und schulträgerbezogener Digitalisierungsprogramme (z. B. DigitalPakt Schule, Nachfolgeprogramme, landesspezifische IT-Initiativen)
- Wahrnehmung einer zentralen Schnittstellenfunktion zwischen Pädagogik, Technik, Verwaltung und Schulträger
- Initiierung, Koordination und Strukturierung schulinterner IT-Prozesse
- Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Beschaffungen, Rollouts und Wartungsmaßnahmen
- Koordination von Störungsmanagement und Kommunikation mit zuständigen Stellen
Pädagogische Unterstützung und Unterrichtsentwicklung
- Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte beim pädagogisch sinnvollen Einsatz digitaler Medien im Unterricht
- Unterstützung bei der Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung schulischer digitaler Plattformen (bspw. Lernmanagementsysteme, pädagogisches Netz)
Fortbildung und schulinterner Wissenstransfer
- Konzeption, Organisation und Durchführung schulinterner Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und pädagogisches Personal
- Aufbau und Pflege nachhaltiger Unterstützungsstrukturen (z. B. Handreichungen, Tutorials, interne Wissenssammlungen)
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien
- Bewährung im bisherigen Statusamt oder mindestens dreijährige Dienstzeit im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis
Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Fakultas Mathematik, Physik oder Informatik
- Organisations- und Planungskompetenz
- Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Service- und Lösungsorientierung
- Selbstständige, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise
- Fähigkeit, technische Sachverhalte adressatengerecht und verständlich zu vermitteln
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität im schulischen Alltag
- Erfahrungen in der schulischen IT-Koordination, Systembetreuung oder Medienbildung
- Nachgewiesene Kenntnisse gängiger schulischer Hard- und Softwarelösungen, digitaler Lern- und Arbeitsplattformen sowie Grundkenntnisse im Bereich Datenschutz, Datensicherheit und Urheberrecht im schulischen Kontext
- Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Fortbildungen oder Workshops
- Bereitschaft zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung im Bereich Digitalisierung und Medienpädagogik
Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.
Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.
Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Aus-wahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).