Stellenbeschreibung pädagogische Fachkraft in einer Wohngruppe
Zuordnung des Angebotes:
Hilfen zur Erziehung
Lebensfeld erzieherische Hilfen
Platz in einer Wohngruppe
1. Verantwortlichkeiten und Befugnisse
- Wahrnehmung der Aufgaben im Auftrag des Trägers und der Leitung sowie
Rechenschaftspflicht ihnen gegenüber
- Selbstverantwortliche Erledigung der Aufgabenbereiche und der Zielstellung im Hinblick auf dem organisatorischen und pädagogischen Konzept der Wohngruppe
- Einhaltung von gemeinsamen Regeln
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Richtlinien für
Wohngruppen, nach Vorgaben der Senatsverwaltung – RV Rahmenvereinbarung
- Informationsrecht und -pflicht intern, gegenüber den Eltern und den Jugendämtern
- Schweigepflicht gegenüber außenstehenden Dritten und Beachtung des
Datenschutzrechts
- Recht und Pflicht zur beruflichen Weiterbildung / Fortbildung in Abstimmung mit dem
Team, der Leitung und dem Träger
- Vertretung der Interessen der Wohngruppe nach innen und außen
- Erziehung der Kinder auf der Grundlage des humanistischen Menschenbildes in
Anerkennung seiner Einzigartigkeit
- Verantwortung für das Wohl des Kindes und der Kindergruppe in allen Situationen des
Tagesablaufs unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht
2. Aufgaben der pädagogischen Fachkraft von Grundleistungen
- Aufnahmeverfahren
- Hilfe- und Erziehungsplanung
- Arbeit mit dem Kind im Rahmen von Gruppen-, Kleingruppen- und Einzelaktivitäten nach differenzierten pädagogischen Methoden und Konzepten
- Förderung des Sozialverhaltens und des sozialen Lernens
- Förderung der körperlichen Entwicklung
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- Begleitung der schulischen Förderung
- Familienberatung
- Kooperation aller am Hilfeprozess Beteiligter
- Dokumentation
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- Ablösephase
- Qualitätssichernde Regelleistungen
- Ausstattung und Ressourcen
3. Gesetzliche Grundlagen
- § 27 SGB VIII (Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe)
- § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen)
- § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
- § 36 SGB VIII (Hilfeplanung)
- § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige)
- § 45 SGB VIII (Betriebserlaubnis)
4. Beschreibung der Grundleistungen
4.1 Aufnahmeverfahren
- Bearbeitung von Anfragen des Jugendamtes
- nach Eingang des HzE-Antrags Vorstellung der Einrichtung und der Angebote für die
Personensorgeberechtigten und die Kinder/Jugendlichen
- Prüfung der Indikation
- Mitwirkung bei der Hilfeplanung / Auftragsklärung
- Erarbeitung eines Kontraktes mit der Familie
- Aufnahme
4.2 Hilfe- und Erziehungsplanung
- Differenzierte Verhaltensbeobachtung
- Erziehungsplanung erstellen für die Arbeit mit dem Kind / Jugendlichen und den
Personensorgeberechtigten
- Erstellung Genogramm, Netzwerkkarte, Ressourcenkarte
- Mitwirkung bei der Fortschreibung der Hilfeplanung/Auftragsüberprüfung
- Dokumentation des Entwicklungsverlaufs für die Personensorgeberechtigten und die fallführende Stelle des Jugendamtes
4.3 Arbeit mit dem Kind im Rahmen von Gruppen-, Kleingruppen- und Einzelaktivitäten nach differenzierten pädagogischen Konzepten und Methoden
- Pädagogisch geplante, zielgerichtete Beziehungsangebote
- Arbeit mit der Gesamtgruppe
- Kleingruppenarbeit
- Strukturierte Einzelkontakte
- Vermittlung und Begleitung in Krisensituationen
- Krisenintervention
- Themenbezogene Einzelförderung
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven
- Hilfen bei der Einschätzung der eigenen und der familiären Situation
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4.4 Förderung des sozialen Lernens
- Bereitstellung angemessener Rahmenbedingungen durch einen strukturierten Tages- und
Wochenablauf
- Entwicklung von Steuerungssystemen zur Förderung des Sozialverhaltens
- Individuelle und gruppenbezogene Verstärkerprogramme
- Gestaltung des "Lebensraumes Wohngruppe"
- Reflexion des Sozialverhaltens
- Übungsfelder zum Erlernen und Einüben von Eigenreflexion
- Hilfen zum Erlernen von Konfliktlösungsstrategien
- Förderung von Selbst- und Fremdwahrnehmung
- zielorientierte Kleingruppen zum Erlernen sozialer Fertigkeiten
- Ritualisieren alltäglicher Abläufe und Umgangsformen
- Bewusstmachen und Einüben angemessener verbaler und nonverbaler Umgangsformen
4.5 Förderung der körperlichen Entwicklung
- Berücksichtigung des gesundheitlichen Zustandes des Kindes / Jugendlichen
- notwendige Medikamentengabe und andere gesundheitsunterstützende Maßnahmen nach Verordnung des behandelnden Arztes Dokumentation
- Unterstützung der Personensorgeberechtigten und des Kindes / Jugendlichen bei der
Gesundheitsfürsorge (Ernährung, Bewegung, Körperhygiene)
- Anleitung der Personensorgeberechtigten und des Kindes / Jugendlichen beim Tragen angemessener Kleidung
4.6 Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- Übernahme von Diensten, Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen
- Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten
- strukturierte Freizeitangebote
- Unterstützung und Förderung des sozialen Miteinanders
- Kontaktförderung in der Lebenswelt des Kindes unter Berücksichtigung der
Stadtteilressourcen
- Angebot von Ferienaktivitäten
4.7 Begleitung der schulischen Förderung
- Anleitung zu einer angemessenen Arbeitshaltung
- strukturierte Hausaufgabenbegleitung des Kindes
- Förderung einer positiven Einstellung zum Lernen
- Kooperation mit Schule und Sorgeberechtigten
- gezielte Einzelförderung in Absprache mit der Schule
- Unterstützung der Sorgeberechtigten bei der Entwicklung von schulischen / beruflichen
Zukunftsperspektiven
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4.8 Familienberatung und - arbeit
- Kontraktarbeit durch Auftragsklärung und Zielentwicklung
- Eltern- und Familiengespräche nach differenzierten Methoden und Konzepten
- Beratung der Sorgeberechtigten in Erziehungsfragen
- Aktivierung von Ressourcen im familiären Umfeld
- Einbindung und Mitwirkung der Sorgeberechtigten bei Verstärker - und
Steuerungsmodellen
- Recherche im Auftrag der Sorgeberechtigten, z.B. zum Thema Gesundheit, Freizeit etc.
- Schulgespräche (mit Beteiligung der Eltern, nach Bedarf auch des Kindes)
- Begleitung beim Besuch von Facharztpraxen, KJP, Therapeut/innen
- Telefonische Rückmeldungen an die Eltern nach Absprache
- Hilfe bei Schul- und Behördenkontakten (Begleitung zu Terminen, Erklärung von
Anschreiben, Hilfe beim Ausfüllen von Formularen…)
- Aktueller Informationsaustausch und Absprachen
- Familienarbeit
- Eltern / Kind / Geschwister Veranstaltungen
4.9 Kooperationen aller am Hilfeprozess Beteiligter
- Mit Anbietern der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfeplanung
- Mit anderen psychosozialen und medizinischen Dienstleistern
- Mit Anbietern der freien Jugendhilfe
- Schule
4.10 Dokumentation
- Vorbereitung der Hilfeplangespräche für Personensorgeberechtigte und Jugendamt
- Standardisierte Aktenführung (Elterngespräche, tägl. Tagebucheinträge
- Meldung besonderer Vorkommnisse
4.11 Ablösephase
- strukturierte Abschiedsphase in der Familienarbeit und in der Arbeit mit dem Kind /
Jugendlichen
- verstärkte Integration des Kindes / Jugendlichen in Familie und Lebenswelt
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven
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Art der Stelle: Vollzeit, Teilzeit, Festanstellung
Arbeitsstunden: 30-40 pro Woche
Gehalt: 3.000,00€ - 4.400,00€ pro Monat
Leistungen:
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsarzt/Betriebsärztin
Möglichkeit zu pendeln/umzuziehen:
- 14548 Schwielowsee: bereit sein zu pendeln oder vor Antritt der Stelle einen Umzug zu planen (Erforderlich)
Ausbildung:
- Lehre/Ausbildung (Wünschenswert)
Berufserfahrung:
- Kinderbetreuung: 1 Jahr (Wünschenswert)
- Pädagogischen Bereich: 1 Jahr (Wünschenswert)
Sprache:
- Deutsch (Wünschenswert)
- Englisch (Wünschenswert)
Arbeitsort: Vor Ort