Die Stadt Halberstadt steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Hinweis zur Schwerbehinderung oder Gleichstellung
Sollte bei Ihnen eine anerkannte Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung vorliegen, bitten wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis (z. B. den Schwerbehindertenausweis oder den Gleichstellungsbescheid) zur Verfügung zu stellen.
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bitte weisen Sie uns Sprachniveau C1 in deutscher Sprache nach.
Bei Einstellungen der Gemeinde können Mitglieder im Einsatzdienst der Feuerwehr dieser Gemeinde nach § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt (hier Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, wenn nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines anderen Bewerbers liegen.
Die Tätigkeiten sind grundsätzlich in Vollbeschäftigung zu leisten. Besetzungen mit je zwei Teilzeitkräften sind denkbar, wobei gleichzeitige Beschäftigungen an den Arbeitsplätzen ausgeschlossen sind.
Ihre Zukunft beginnt jetzt - bewerben Sie sich!
Bitte nutzen Sie dafür unser Bewerbungsportal.
Hinweis zur postalischen Einreichung:
Wir bitten als Bewerbungsunterlagen ausschließlich Fotokopien zu verwenden und auf aufwendige Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen etc. zu verzichten. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen (aussagekräftiges und unterschriebenes Anschreiben, Lebenslauf, Nachweis geforderter Abschluss, ggf. Arbeitszeugnisse) in das Auswahlverfahren einbezogen werden.
Unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei-gefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern/innen nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungsschluss vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Wir weisen darauf hin, dass bei Abgabe einer E-Mail-Adresse alle Benachrichtigungen über diesen Weg erfolgen.