- eine strukturierte Einarbeitung unter kompetenter Begleitung von erfahrenen Fachkräften.
- eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de/batarifvertrag), die mindestens der Tätigkeitsebene V Entwicklungsstufe 1 (derzeit rund 3.240 € brutto) entspricht. Es handelt sich um eine vorläufige arbeitgeberseitige Bewertung. Wenn Sie über einschlägige Berufserfahrung verfügen (d. h. die beschriebenen Aufgaben bei anderen Arbeitgebern im Wesentlichen bereits ausgeübt haben und hierüber entsprechende Nachweise vorlegen), können Sie ggf. auch mit einem Gehalt nach einer höheren Stufe einsteigen.
- die Zahlung weiterer Gehaltskomponenten (z.B. Jahressonderzahlung, ggf. zusätzliche monatliche Zulagen).
- flexible Arbeitszeitmodelle unter Berücksichtigung von Öffnungs- und Erreichbarkeitszeiten der Dienststelle.
- eine Personalpolitik, die die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördert und ihre Beschäftigten z.B. mit Hilfe des Betrieblichen Gesundheitsmanagements unterstützt.
- eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge, die Möglichkeit der Entgeltumwandlung und vermögenswirksame Leistungen.
- viele Möglichkeiten und Angebote, Ihre Fähigkeiten sinnvoll einzusetzen und weiter zu entwickeln, z.B. verschiedene Personalentwicklungsprogramme.
- für Menschen mit Behinderungen die Gestaltung einer barrierefreien Arbeitsumgebung, damit sie ihre Kompetenzen optimal nutzen können.
Die Teams der Arbeitsmarktzulassung (AMZ) prüfen und entscheiden zum einen über Zustimmungen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln zur Ausübung einer Beschäftigung.
Eine weitere Aufgabe ist die nachträgliche Prüfung der Beschäftigungsbedingungen im Rahmen des erweiterten Auskunftsersuchens. Sämtliche Entscheidungen folgen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben dem gesetzgeberischen Ziel, den Fachkräftebedarf durch Erwerbsmigration zu lindern, den Schutz ausländischer Arbeitnehmer vor Ausbeutung sicherzustellen und den inländischen Arbeitsmarkt zu schützen. Prognosen (z. B. des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) zeigen, dass aufgrund des demographischen Wandels das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten deutlich zurückgehen wird.
Die in der ZAV durchgeführten Verfahrensarten der Arbeitsmarktzulassung (AMZ) sind:
- Allgemeines Arbeitsmarktzulassungsverfahren: Prüfung und Entscheidung von Zustimmungsanfragen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln zur Ausübung einer Beschäftigung für Drittstaatsangehörige
- Bearbeitung von nicht zustimmungspflichtigen Tatbeständen (z. B. „Blaue Karte EU“, Ferienbeschäftigung, Praktika)
- Fakultativbeteiligung
- Auskunftsersuchen gemäß §39 Aufenthaltsgesetz, nachträgliche Prüfung der Beschäftigungsbedingungen, die im Rahmen der Antragstellung von Unternehmen angegeben wurden.
Im Geschäftsbereich Arbeitsmarktzulassung sind unbefristet 4 Stellen als Fachassistent/in am Dienstort Stuttgart zu besetzen.
Die ausgeschriebenen Stellen sind im Bereich Werkvertragsverfahren zu besetzen.
Auf die ausgeschriebenen Vollzeitstellen können sich auch an Teilzeitbeschäftigung Interessierte bewerben.
Die Auswahlverfahren für diese Ausschreibung sind für den 17.08.2026 und 18.08.2026 in Präsenz in der ZAV Stuttgart geplant.
Wir freuen uns besonders über die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen. Mit unserer Inklusionsvereinbarung setzen wir uns aktiv für Inklusion und Diversität ein: Bei uns ist jede*r 10. Beschäftigte ein Mensch mit Schwerbehinderung oder diesen gleichgestellt. Dadurch verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen, z.B. bei der Gestaltung Ihres Arbeitsumfeldes: unsere technischen Berater*innen prüfen und unterstützen Sie bei der bedarfsgerechten Ausstattung Ihres künftigen Arbeitsplatzes. Wir bieten Ihnen nicht nur eine Stelle, sondern begleitet durch eine enge Zusammenarbeit mit unseren Schwerbehindertenvertretungen auch die Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung sowie vielfältige gesundheitsfördernde Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements. Unsere Dienstgebäude sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch dem privaten PKW zu erreichen. Sehr gerne steht Ihnen bei Fragen zum Bewerbungsprozess unser Rekrutierungsteam zur Seite und stellt für Sie bei Bedarf auch Kontakt zu unserer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen her.
Steigen Sie ein und unterstützen Sie die Bundesagentur für Arbeit bei der Erfüllung ihres gesellschaftlichen Auftrags! Wir freuen uns auf Sie und Ihre Bewerbung.
- Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über unser Karriereportal und klicken in dieser Stellenausschreibung auf den roten Button "Bewerben".
- Erstellen Sie sich ein Bewerberprofil.
- Formulieren Sie ein Motivationsschreiben.
- Bitte laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen gebündelt in möglichst wenig einzelnen Dateien in Ihrem Bewerberprofil hoch.
Dazu zählen:
- Lebenslauf
- Ausbildungs-/Studienabschluss
- Vollständige Arbeitszeugnisse
- Ggf. SB-Ausweis/Gleichstellungsnachweis
Als Hilfestellung finden Sie im Folgenden ein Erklärvideo dazu: Bewerbungsprozess
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail leider nicht angenommen werden können.
Bei technischen Problemen rufen Sie bitte unsere gebührenfreie Hotline an: 0800/4 5555 01.
Für Fragen zu dieser Ausschreibung stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 0911 177 7036 zur Verfügung.