Justizfachangestellte sind bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und nehmen dort verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben wahr. Dabei arbeiten sie eng mit Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zusammen.
Sie sind in den sogenannten "Service-Einheiten" der Gerichte bzw. "Sekretariaten" der Staatsanwaltschaften zentrale Anlaufstelle für rechtssuchende Bürgerinnen und Bürger.
Justizfachangestellte führen und verwalten die Verfahrensakten und wickeln den Schriftverkehr mit den Verfahrensbeteiligten ab. Sie erteilen Auskünfte, nehmen Anträge, Rechtsmittel oder Erklärungen auf, leiten Informationen weiter, berechnen Fristen und veranlassen die Zustellung von Urteilen. In Gerichtsverhandlungen erstellen Justizfachangestellte eigenverantwortlich das Protokoll. Sie berechnen Gerichtskosten und sind für die Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen oder Dolmetscherinnen und Dolmetschern zuständig.
Weitere umfassende Informationen zum Berufsbild der/des Justizfachangestellten finden Sie hier: Ausbildungsberuf Justizfachangestellte/Justizfachangestellter
Ablauf der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre und ist in einem dualen System aufgebaut. An zwei Tagen in der Woche besuchen Sie die Berufsschule (Hans-Böckler-Schule, Frankfurt am Main). An den übrigen drei Wochentagen findet die Ausbildung – je nach Ausbildungsabschnitt – an dem Amtsgericht Offenbach am Main oder dem Amtsgericht Hanau statt.
Die Ausbildung am Amtsgericht erfolgt als Gruppenausbildung in Kleingruppen. Während der praktischen Ausbildung durchlaufen die Auszubildenden nahezu alle Abteilungen eines Amtsgerichts und lernen zudem die Staatsanwaltschaft kennen. In Begleitung von qualifizierten Ausbilderinnen und Ausbildern lernen die Auszubildenden alles, was sie für die spätere Tätigkeit wissen und können müssen.
Bei guten Leistungen während der Ausbildung besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer auf 2,5 Jahre zu verkürzen.