Sie möchten eine verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, bei der Ihre Entscheidungen einen direkten Einfluss auf das Leben anderer Menschen haben?
Im Bereich der dauerstationären Hilfen bearbeiten Sie komplexe sozialhilferechtliche Sachverhalte und sorgen dafür, dass Menschen in stationären Einrichtungen die notwendige Unterstützung erhalten. Die Tätigkeit verbindet rechtliche Expertise, eigenverantwortliches Handeln und den Kontakt zu Pflegeeinrichtungen, gesetzlichen Betreuungen, Angehörigen und anderen Behörden. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit hoher gesellschaftlicher Relevanz, in dem Sie Ihr Fachwissen einbringen und gemeinsam mit einem engagierten Team die soziale Sicherung in Dortmund aktiv mitgestalten.
Die zu besetzende Planstelle ist nach Bes.-Gr. A 10 LBesG NRW bzw. EG 9c des TVöD-V bewertet.
Die Ausschreibung richtet sich an Beamt*innen des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Gemeinden in NRW der Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des 1. Einstiegsamtes bzw. an Verwaltungsfachangestellte und Beschäftigte, die den Verwaltungslehrgang II erfolgreich abgeschlossen haben.
Die Ausschreibung richtet sich auch an Bewerber*innen, die einen Bachelor-/ oder Diplom (FH)- Abschluss in der Fächergruppe Rechts- und Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozial- und Verhaltenswissenschaften erworben haben. Bei Einstellung dieser Abschlüsse ist der Verwaltungslehrgang II erfolgreich zu absolvieren. Bis zum Abschluss des Lehrgangs erfolgt eine Eingruppierung in E 4 TVöD, bei Juristen in E 9 a TVöD, in beiden Fällen mit Zulagengewährung nach E 9 c TVöD, damit keine finanzielle Benachteiligung entsteht.
Ab Einstellung werden Sie bindend für vier Jahre in dem Aufgabengebiet eingesetzt, gerne auch darüber hinaus.