Vergütung auf einen Blick
Die Vergütung erfolgt entsprechend der übertragenen Tätigkeit und ihrer sachlichen Tätigkeitsmerkmale sowie dem hierfür erforderlichen Ausbildungs-/Berufsabschluss nach dem Tarifvertrag Wasserwirtschaft NRW (TV-WW/NW) in der Entgeltgruppe 11.
Die konkrete Einordnung der Stufe innerhalb der Entgeltgruppe richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung. Zusätzlich zur tariflichen Grundvergütung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine tarifliche variable, leistungsorientierte Prämienzahlung gewährt werden.