Die Landesregulierungsbehörde ist auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Regulierung der Netznutzungsentgelte von rund 200 Strom- und Gasnetzbetreibern in Baden-Württemberg zuständig. Dabei legt sie deren zulässige Erlösobergrenzen fest und entscheidet über jährliche Anpassungen. Ziel der Netzentgeltregulierung ist ein wirksamer Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas und die Sicherung eines effizienten und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.
Die Energiekartellbehörde nimmt die Aufgaben einer Landeskartellbehörde nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Bereich der leitungsgebundenen Energie- und Wasserversorgung wahr.
- Selbständige betriebswirtschaftliche Prüfung der Kosten von Strom- und Gasnetzbetreibern im Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörde anhand der Kalkulationsvorgaben der Bundesnetzagentur
- Erstellung der abschließenden behördlichen Bescheide gegenüber Netzbetreibern (z.B. Erlösobergrenzenfestlegungen, Genehmigung von Regulierungskontosalden)
- Mitwirkung bei der Konzeption allgemeiner Festlegungen, Datenerhebungsunterlagen und Rundschreiben der Landesregulierungsbehörde
- Bei Bedarf Mitarbeit bei Verfahren der Energiekartellbehörde im Bereich leitungsgebundener Energie- und Wasserversorgung
- Bearbeitung von Eingaben und Anfragen
- Behördeninterne Querschnittsaufgaben (z. B. Organisation, Statistiken, Digitalisierung)
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelorstudium an einer Universität oder Diplom- bzw. Bachelorstudium an einer Fachhochschule, Dualen Hochschule/Berufsakademie) der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Finanzwirtschaft oder in einer vergleichbaren Fachrichtung.
Bei entsprechenden Bachelorabschlüssen, die nicht an einer Universität erworben wurden, ist die Akkreditierung des Studiengangs zum Zeitpunkt des Abschlusses nachzuweisen. Der Nachweis hierfür ist von der Bewerberin oder vom Bewerber zu führen. Bei ausländischen Abschlüssen ist eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen von der Bewerberin oder dem Bewerber vorzulegen. Die Nachweise sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen oder
- Laufbahnprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst, den gehobenen Dienst des digitalen Verwaltungsmanagements, der Steuerverwaltung, der allgemeinen Finanzverwaltung oder der Rentenversicherung, mindestens mit der Note befriedigend in der Staatsprüfung oder erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsprüfung in den genannten Laufbahnen
- Deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau C1
- Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten müssen den Bewerbungsunterlagen ihren Aufenthaltstitel mit entsprechender Arbeitserlaubnis beifügen
Idealerweise bringen Sie darüber hinaus mit:
- Sehr gute Kenntnisse im Bereich des Rechnungswesens, Controllings und/oder im Bereich der Wirtschaftsprüfung oder steuerlichen Betriebsprüfung. Berufserfahrungen auf diesen Gebieten sind von Vorteil, die Stelle ist jedoch auch für qualifizierte Berufsanfängerinnen bzw. Berufsanfänger geeignet.
- Eine selbstständige, zielorientierte Arbeitsweise und Entscheidungsfreude
- Die Bereitschaft, sich neben den betriebswirtschaftlichen Aspekten interdisziplinär in die energiewirtschaftlichen, technischen und juristischen Zusammenhänge des Aufgabengebiets einzuarbeiten
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Einsatzfreude und die Bereitschaft zu gelegentlichen Dienstreisen
- Eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
- Sicherer Umgang mit den MS-Office-Produkten Excel und Word