Ab hier beginnen Deine Zukunft und die digitale Zukunft des Landes NRW
Du interessierst Dich für das digitale Zeitalter und möchtest etwas verändern?
Wir sind der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW mit den Standorten Köln, Düsseldorf, Hamm und Münster
Ab 1. September 2027
Ganz einfach. Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine unserer größten Herausforderungen, für die wir IT-Spezialisten benötigen.
Wenn Du
- Abitur/Fachhochschulreife oder ein gesetzlich als gleichwertig anerkannten Bildungsgrad hast,
- Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz bist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für Dich selbstverständlich ist,
- am 1. September 2027 regelmäßig noch nicht 38 Jahre alt und
- aus amtsärztlicher Sicht dienstfähig bist,
erfüllst Du alle Voraussetzungen.
Ab dem 1. September 2027 geht es los. Du bist dann ein/e Student/in in der Hochschule Rhein-Waal am Campus Kamp-Lintfort und gleichzeitig Beamter/-in auf Widerruf. Als Beamter/-in erhältst Du ein monatliches Bruttogehalt von 1.615,68 € (Stand: 01.04.2026) und zahlst keine Studiengebühren.
Blockweise befindest Du Dich über einen Zeitraum von insgesamt 4 Jahren abwechselnd an der Hochschule und bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft in Wohnortnähe. Das heißt, Du kannst das Wissen sofort anwenden und bist finanziell unabhängig.
Mit dem akademischen Grad „Bachelor of Science“ in der Tasche ist eine Übernahme im Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit sehr wahrscheinlich.
Als Verwaltungsinformatiker/in arbeitest Du dann in der technischen Sachbearbeitung in der IT-Verwaltung bei Gerichten, Staatsanwaltschaften oder beim Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW und gestaltest die digitale Zukunft des Landes NRW mit.
Außerdem erhältst Du ein monatliches Einstiegsgehalt von mind. 3.693,51 Euro (Stand 01.04.2026).
Bei entsprechenden Leistungen bestehen zudem Entwicklungsmöglichkeiten mit steigendem Gehalt.
Unter diesem Link findest Du weitere Informationen über das Studium und den Beruf.
Wir freuen uns auf Dich!
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellten Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen - ausdrücklich willkommen.