Diese Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beförderungsbewerber*innen, die bereits in einem Dienstverhältnis zum Land Berlin stehen.
Voraussetzung ist die Befähigung für den Laufbahnzweig der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) oder des erweiterten Justizdienstes (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt).
Es können sich auch Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Justizdienstes und des Gerichtsvollzieherdienstes (jeweils Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) bewerben, die bei Ablauf der Bewerbungsfrist die Voraussetzungen für den Aufstieg (Praxis- oder Bewährungsaufstieg) in den erweiterten Justizdienst gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LfbG, § 18a – 18b LVO-Just, § 5 AOeJD erfüllen, u.a. also mindestens das zweite Beförderungsamt (BesGr. A 8) erreicht haben und eine laufbahnrechtliche Dienstzeit (§ 12 LfbG) von mindestens fünf Jahren auf Dienstposten verschiedener Aufgabengebiete vorweisen. Die Einführung in die Aufgaben der höheren Laufbahn dauert grundsätzlich mindestens zwei Jahre. Während der vorgeschriebenen Aufstiegsfortbildung für die Aufgaben des Ziellaufbahnzweigs sind theoretische Lehrveranstaltungen erfolgreich zu absolvieren (prüfungsfrei).
Berufserfahrung wird erwartet. Daneben müssen Kenntnisse des Geschäftsbetriebs und -ablaufs der Strafverfolgungsbehörden vorhanden sein. Erwünscht ist Verwaltungserfahrung. Daneben ist eine hohe IT-Kompetenz, d.h. die Fähigkeit Fachverfahren und Basisanwendungen zu nutzen, Grundvoraussetzung.
Die weiteren Anforderungen und ihre Ausprägungen sind aus dem für diese Stelle geltenden Anforderungsprofil zu entnehmen, welches als Anlage abrufbar ist.