Die Aufgaben im Rahmen dieser Ausschreibung liegen in einer ganzheitlichen Betreuung im Sinne des §16k SGB II im Bereich Ü25 des Jobcenter Krefeld zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Aufgabenschwerpunkt ist die aufsuchende Beratung und Entscheidung zum individuellen Hilfebedarf (Informationen zu allg. Leistungsfragen) im Rahmen des Case-Managements.
Mögliche Aufgaben im Rahmen der Tätigkeit können sein (nicht abschließend):
Individuelle Beratung, Betreuung und Unterstützung der Teilnehmenden und ggf. deren Bedarfsgemeinschaft während des gesamten Förderzeitraums.
Unterstützung in der konkreten persönlichen und familiären Situation, z. B. Aufbau von Tagesstrukturen, Stabilisierung der Bedarfsgemeinschaft, soziale Aktivierung, Verbesserung sozialer Handlungskompetenzen, Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Alltagshilfen, z. B. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Umgang mit Geld, Beratung zum Erscheinungsbild, Hilfestellung bei Behördengängen und Antragstellungen, Krisenintervention bzw. Konfliktbewältigung.
Unterstützung bei psychosozialen Problemen, Suchtproblematiken, Schulden, Gesundheitsproblemen, Entwicklung von Sprachkompetenzen durch Aktivierung von Netzwerken zu anderen Leistungsträgern. Dazu zählen Beratung über Leistungen Dritter und Förderung der Bereitschaft, dass Leistungen Dritter in Anspruch genommen werden, z. B. Hilfestellung bei der Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II (Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Kinderbetreuung, Pflege), Unterstützung bei der Überwindung von Grundbildungsdefiziten insbesondere Analphabetismus, Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Sprachförderangeboten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Unterstützung bei besonderen individuellen Rahmenbedingungen, die der Beschäftigungsfähigkeit entgegenstehen, z. B. von Geflüchteten, Frauen/Männern, die § 10 SGB II in Anspruch nehmen.
Abstimmung der ganzheitlichen Betreuung mit schon bestehenden Leistungen (z. B. bei Leistungen in Kooperation mit der Jugendhilfe oder bei Therapien).
Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII oder von Krankenkassen bzw. Rehaträgern,
Aufbau beruflicher Handlungskompetenzen, z. B. Unterstützung bei der Entwicklung von Arbeitstugenden, Förderung der beruflichen Flexibilität, Vermittlung der Anforderungen im Arbeitsalltag (u. a. pünktlicher Arbeitsbeginn, Erwartungen des Arbeitgebers).
Übergangsmanagement, z. B. Förderung von Anschlussperspektiven.
- Beschäftigungs- und ausbildungsbegleitende Angebote (Nur zutreffend bei Aufnahme einer Beschäftigung/Ausbildung während der Dauer einer ganzheitlichen Betreuung).