Im Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg sind in der Zentralstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt drei Dienstposten mit Volljuristinnen/Volljuristen oder Politik-, Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaftlerinnen (w/m/d) (unbefristete Beschäftigung bis Bes. Gr. A 14 bzw. EG 13/14 TV-L in grundsätzlich teilbarer Vollzeit) zu besetzen.
Das Wirtschaftsministerium ist verantwortlich für die Wirtschaftspolitik des Landes. Bei uns arbeiten über 430 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Hauptsitz befindet sich im Neuen Schloss. Zu unserem Aufgabenbereich gehören unter anderem die Förderung der Wirtschaft, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, sowie der wirtschaftsnahen Forschung. Unsere Aufgaben sind global bis regional. Wir bringen den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg international voran und kümmern uns zugleich um den Handwerksbetrieb vor der Tür.
Die Zentralstelle im Wirtschaftsministerium übernimmt eine Koordinierungs-, Informations- und Filterfunktion. Sie ist das Bindeglied zwischen der Hausspitze und allen Fachabteilungen sowie zu den Zentralstellen und Leitungsstäben der anderen Ressorts und zum Landtag. Zu den wichtigsten Aufgaben der Zentralstelle gehören die politische Planung und die Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem Landtag und seinen Fraktionen sowie mit den anderen Ministerien des Landes. Sie koordiniert zudem den Bereich Bundesrat/Bundesangelegenheiten.
- Koordinierung einer oder mehrerer Fachabteilungen als Spiegelreferent
- Vorbereitung von Terminen der Hausspitze in diesem Bereich
- Bearbeitung von Vorgängen des Landtags in diesem Bereich
- Bearbeitung von Grundsatzfragen
- Abstimmungen mit anderen Ressorts und weiteren Stellen außerhalb des Ministeriums
Eine Änderung der Geschäftsverteilung innerhalb der Zentralstelle bleibt vorbehalten
- Volljurist/in mit erster juristischer Prüfung und zweiter juristischer Staatsprüfung mit jeweils mindestens befriedigendem Ergebnis bzw. Politik-, Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaftler/in mit überdurchschnittlichem Diplom-/Magisterabschluss an einer Universität oder mit überdurchschnittlichem Masterabschluss. Ein Masterabschluss muss in einem akkreditierten Studiengang abgelegt worden sein.
- Bei einem Masterabschluss ist es von Vorteil, wenn auch der berufsqualifizierende Abschluss in derselben Fachrichtung abgelegt worden ist.
- Politisches Verständnis, insbesondere für Grundsatzfragen
- Offenheit und Kreativität zur Lösung neuer Aufgaben
- Bereitschaft, sich schnell in neue Themen einzuarbeiten und breite Themenbereiche abzudecken
- Sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Eigeninitiative, Verhandlungsgeschick, Teamorientierung, Belastbarkeit, hohe zeitliche Flexibilität, sicheres Auftreten und ein überdurchschnittliches Engagement
- Erfahrungen mit parlamentarischen Abläufen und Verfahren sind von Vorteil