Schule: Pestalozzischule Kassel,
Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Schulform: Förderschule, LER
Anschrift: Mattenbergstr. 24
34132 Kassel
Vorbemerkung:
Die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden nach erfolgter Auswahl an einer Förderschule als Tarifbeschäftigte mit der Entgeltgruppe E 13 eingestellt. Sie werden nach erfolgter Auswahl mit unbefristeten, aber auflösend bedingten Arbeitsverträgen beschäftigt; § 57 Abs. 7 HLbGDV gilt entsprechend.
Nach Bestehen der Zusatzprüfung nach § 57 HLbG und damit dem Erwerb des Förderschullehramtes erfolgt bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe und die Übertragung eines nach A 13 besoldeten Statusamtes "Lehrer/Lehrerin - an Förderschulen". Die Verbeamtung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung; frühestens nach Ablauf von 26 Monaten nach Vertragsbeginn.
Genauere Informationen finden Sie im Erlass "Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Förderschulen" vom 19.12.2022 auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB).
Vorausgesetzt wird:
Lehramt an Gymnasien mit den Fächern Politik und Wirtschaft sowie Philosophie / Ethik, die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Teilnahme an der sich über vier Schulhalbjahre erstreckenden Qualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung an Förderschulen.
Die aufgrund des Erlasses "Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik" vom 19.12.2022 eingestellten Lehrkräfte, die die Befähigung zum Lehramt an Förderschulen zusätzlich erwerben, erklären im Arbeitsvertrag bei der Einstellung ausdrücklich ihr Einverständnis dazu, im Anschluss an das Bestehen der Zusatzprüfung und die Verbeamtung im Förderschullehramt mindestens für einen Zeitraum von vier Jahren als Förderschullehrkraft tätig zu sein. Frühestens vier und spätestens fünf Jahre nach erfolgreichem Abschluss des Weiterbildungskurses erfolgt auf Antrag die Übertragung des Eingangsamtes, das der zuvor erworbenen Lehramtsbefähigung (Haupt- und Realschule oder Gymnasien) entspricht. Der Antrag sollte spätestens 3,5 Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung formlos auf dem Dienstweg gestellt werden. Solange ist keine Teilnahme an Einstellungsverfahren möglich.
Wünschenswert sind:
- Unterrichtserfahrung an Förderschulen oder an allg.
Schulen mit Schülern mit Förderbedarfen – bevorzugt
im sprachlichen Unterricht (Englisch, Deutsch,
Russisch) - und mit den nötigen
Unterrichtselementen (Förderplanarbeit, Planung von
differenziertem Unterricht)
- die Bereitschaft, Themen aus dem Bereich digitales
Klassenzimmer, KI im Unterricht, Podcasts im
Schulalltag und allgemeine Medienbildung zu
übernehmen
- Erfahrungen im sprachsensiblen Unterricht, im
Unterricht von Intensivklassen und der Arbeit mit
Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache (DAZ)
Schulspezifische Anforderungen
- Übernahme von Unterricht in allen Stufen und
Bereichen der Schule
- Bereitschaft zur Übernahme von Unterrichtsangeboten
im Ganztag (erlebnispädagogische Inhalte)
- Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der
Schule sowie bei der Umsetzung schulischer Vorhaben
und Projekte
- Selbstkompetenz, insbesondere Kooperationsfähigkeit,
Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
Entgeltgruppe: E13
Hessenticket
Bitte bewerben Sie sich innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse der Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese innerhalb der Bewerbungsfrist in zweifacher Ausfertigung der personalverwaltenden Dienststelle vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet. Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 (ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Thomas Burger, zuständige schulfachliche Aufsicht
- Michaela Eder, Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
- Bettina Islei, Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte