- Hast Du Freude an verantwortungsvoller Tätigkeit und bist selbst ein unbescholtener (Führungszeugnis) Freund von Recht und Ordnung? Magst Du es, darauf zu achten, dass sich Menschen an Regeln halten, um sich und andere nicht zu gefährden und um Sachwerte zu schützen?
- Trittst Du gerne selbstsicher und vernünftig auf und hast genug Fingerspitzengefühl, andere Menschen ohne Eskalation zu führen und zu bewegen?
Vielleicht kennst Du bereits das Arbeitsfeld und hast bereits die für diesen Beruf notwendige Voraussetzung einer 40-stündigen Unterrichtung nach GewO §34a oder sogar die Zusatzprüfung „Sachkundenachweis“ gemacht? Führerschein für PKW wäre vorteilhaft, damit Du auch dort arbeiten kannst, wo die Öffis nicht hinkommen.
Wenn Du unbescholten bist und wenigstens die Unterrichtung nach §34a GewO hast, dann bewirb Dich doch endlich bei uns.