Beginn: ab 01. Oktober 2026, unbefristet
Ort: Rampe oder Schwerin (nach Absprache) - aufsuchende sozialpädagogische Begleitung im Alltag
Arbeitszeit: Teilzeit, 30 Wochenstunden mit Option auf 32 Wochenstunden (Kernarbeitszeit zwischen 15 Uhr und 20 Uhr)
Die sozialpädagogische Assistenz, im Rahmen der Eingliederungshilfe SGB IX §78, unterstützt und stärkt Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, damit das selbstständige Leben im eigenen Wohnraum gelingt. Die konkrete Unterstützung richtet sich nach den individuellen Zielen, getreu dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe".