Formale Voraussetzungen
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erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit (Diplom/Bachelor) oder einen vergleichbaren Abschluss
Fachliche /// Persönliche /// Soziale Kompetenzen
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grundlegende Kenntnisse des SGB VIII
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Fähigkeit, sich den ständig wechselnden Herausforderungen im Umgang mit einer schwierigen Klientel täglich neu zu stellen
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Psychische Belastbarkeit
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Flexibilität und Teamfähigkeit
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Fähigkeit zur Kooperation mit den verschiedenen Netzwerkpartnerinnen/Netzwerkpartnern
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Offenheit, Toleranz und Wertschätzung gegenüber Kindern, Jugendlichen und Eltern sowie deren Lebenssituation
Einschlägige Berufserfahrungen in der stationären und/oder ambulanten Jugendhilfe sind wünschenswert.
Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird die Bereitschaft erwartet, im Rahmen der Rufbereitschaft Dienst zu ungünstigen Zeiten zu leisten.
Die ausgeschriebene Tätigkeit darf von Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, nur ausgeübt werden, wenn ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen wird. Vor Beginn der Tätigkeit ist deshalb entweder eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass ein den Empfehlungen der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) entsprechender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern besteht. Kann aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden, ist dies ebenfalls durch ein ärztliches Zeugnis zu belegen.