Ein Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen ist in den folgenden Bedarfsfächern möglich:
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Arbeitslehre
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Biologie
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Chemie
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Deutsch
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Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache
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Englisch
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Ethik
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evangelische Religion
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Geographie (alt: Erdkunde)
- Informatik
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katholische Religion
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Kunst
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Mathematik
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Musik
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Physik
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Sport.
Allgemeine Voraussetzungen:
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Sie verfügen über einen universitären Abschluss (mindestens 8-semestriges Studium, z. B. Diplom, Diplom II, Master, Magistra/Magister Artium oder vergleichbarer Abschluss), der kein Bachelorabschluss ist oder einen akkreditierten Masterabschluss, der mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bewertet wurde.
Aus diesem Studienabschluss kann eines der oben genannten Bedarfsfächer abgeleitet und anerkannt werden.
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Sie verfügen über Studien- und Prüfungsleistungen, aus denen nach den Anforderungen für das Studium des Lehramts an Hauptschulen und Realschulen in Hessen zusätzlich ein weiteres allgemeinbildendes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann.
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Gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse:
Soweit der Abschluss nach Nr. 3 in einem Staat abgelegt wurde, in dem die Amtssprache nicht Deutsch ist, muss zusätzlich ein Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse vorgelegt werden.Anerkannte Sprachnachweise
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Sie verfügen über Motivation und idealerweise über einschlägige Erfahrungen.
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Sie verfügen idealerweise über fachdidaktische Kompetenzen.
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Sie verfügen idealerweise über pädagogische Grundkompetenz.
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Sie verfügen idealerweise über Innovationskompetenz im Hinblick auf Unterricht und Schule.
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Hinweis: Soweit die zur Verfügung stehenden freien Ausbildungsstellen nicht mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden können, die über Studien- und Prüfungsleistungen verfügen, aus denen nach den Anforderungen für das Studium des Lehramts an Hauptschulen und Realschulen in Hessen zusätzlich ein weiteres allgemeinbildendes Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann, können geeignete Bewerberinnen und Bewerber, aus deren Studienabschluss eines der Bedarfsfächer
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Chemie
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Deutsch
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Englisch
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Informatik
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Kunst
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Mathematik
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Musik
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Physik
abgeleitet und anerkannt werden kann, auch dann zugelassen werden, wenn sie diese Voraussetzung nicht erfüllen (Ein-Fach-Vorbereitungsdienst).
Zusatzvoraussetzungen für Kunst:
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Zulassungsfähig sind unter anderem universitäre Studienabschlüsse der Fachrichtungen Kunstgeschichte, Kunstpädagogik, Freie Kunst oder Visuelle Kommunikation.
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Sie verfügen über Leistungsnachweise kunstpraktischer Fertigkeiten (mindestens ein universitärer Leistungsnachweis pro Bereich) in folgenden Bereichen:
- Malen/Zeichnen
- Modellieren/Plastik
- Druckgrafik
- Fotografie/Multimedia
Zusatzvoraussetzungen für Musik:
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Sie verfügen über musikpraktische Leistungsnachweise (mindestens zwei aufeinander aufbauende universitäre Leistungsnachweise pro Bereich) in folgenden Bereichen:
- Gesang/Sprechen
- schulpraktisches Instrumentalspiel/Harmonieinstrument
- Ensemble-Leitung