- Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder
Sozialpädagogik oder - Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder
Sozialpädagogik oder - Diplom-Sozialarbeiterin / Diplom-Sozialarbeiter oder - Diplom-Sozialpädagogin / Diplom-Sozialpädagoge oder - Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge
Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen
Abschlüssen wahrgenommen werden. In der Regel erfüllen Absolventinnen und
Absolventen des Studiengangs Diplom-Pädagogik oder eines vergleichbaren
Masterabschlusses mit dem Studienschwerpunkt Sozialpädagogik oder soziale
Arbeit die Voraussetzungen