Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach einer Einstellungszusage gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (§ 9 SÜG) geprüft werden. Diese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG).
Zur Besetzung der Position werden wir mit Bewerbenden, die sich in der engeren Auswahl befinden, Gespräche führen.
Für die Ausübung der Tätigkeiten werden verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift benötigt.
In dem ausgeschriebenen Bereich sind Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert. Als Arbeitgeberin, die die berufliche Förderung von Frauen aktiv unterstützt, ermutigen wir qualifizierte Frauen ausdrücklich, sich zu bewerben.